Klage gegen die Anwendung der Post-Umsatzsteuerbefreiung

Finanzverwaltung bevorzugt wettbewerbsbehindernd die Deutsche Post

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Der BdKEP resp. ein Mitglied des BdKEP hat beim Finanzgereicht Köln Klage gegen das Bundeszentralamt für Steuern eingereicht. Das Bundeszentralamt entscheidet, welcher Postdienst Universaldienst erbringt und deshalb von der Umsatzsteuer befreit wird.

Dabei legt das Bundeszentralamt für Steuern die Post-Universaldienstleistungsverordnung recht eigenwillig aus. Nur diejenigen Postdienste, die nicht nur flächendeckend tätig sind, sondern auch mindestens 12.000 eigene Filialen haben, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Auslegung ist allein auf die Deutsche Post zugeschnitten.

Der Streit vor dem Finanzgericht wird darum gehen, ob die Gesamtheit aller Postdienste den Universaldienst erbringt und somit die Gesamtheit aller Postdienste lediglich 12.000 Annahmestellen haben müssen. Dieses wäre jedenfalls die bisherige Lesart der Post-Universaldienstleistungsverordnung und das Kriterium, nach dem die Bundesnetzagentur beurteilt, ob ausreichend Universaldienst angeboten wird. Der Streit wird auch darum gehen, ob Flächendeckung nicht auch durch Kooperation erzielt werden kann, wie es das Umsatzsteuergesetz für Postdienste vorsieht.

Die Klage wurde vom Finanzgericht Köln angenommen. Näheres hierzu wird auf dem 7. Strategieforum Brief des BdKEP auf der POST EXPO in Stuttgart am 28. September erörtert.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.
Friedrichstr. 95
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20076207
Telefax: +49 (30) 20076208
http://www.bdkep.de

Ansprechpartner:
Rudolf Pfeiffer
Vorsitzender
+49 (30) 20076207

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten. Der BdKEP ist seit 2007 Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.