Weihnachtsgeschenk oder Bestechung? Grenze ist fließend

Es gibt keine gesetzliche Wertgrenze / TÜV Rheinland: Klare Regeln für Geschenke aufstellen / 9. Dezember ist Antikorruptionstag der Vereinten Nationen

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Auf vielen Schreibtischen liegt in diesen Tagen eine Schachtel Pralinen oder ein Kalender für das kommende Jahr. Unternehmer verschicken Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner, und der Chef will sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das klingt zunächst harmlos. Sowohl der Beschenkte als auch der Absender können aber dadurch in eine missliche Lage geraten. Gilt eine Flasche Wein als Bestechungsversuch? Was ist mit der Einladung zum Essen beim teuren Italiener? „Es gibt keine gesetzlichen Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt“, sagt Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland. Der Gesetzgeber stellt einerseits keine klaren Regeln auf, sagt aber andererseits, dass Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr verboten sind.

Compliance-Beauftragten benennen

Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Es empfiehlt sich, in Unternehmen klare Regeln aufzustellen, etwa eine Obergrenze für Weihnachtsgeschenke. „Ist das Präsent deutlich teurer oder lässt sich der Wert nicht eindeutig ermitteln, ist es sinnvoll, wenn der Mitarbeiter Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Beauftragten hält“, schlägt Walter Schlegel vor. „Geschenke sind unbedenklich, sofern sie angemessen sind. Erhalten alle Mitarbeiter eine Flasche Sekt, braucht niemand zu befürchten, der Bestechlichkeit beschuldigt zu werden“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. Kommt nur ein Mitarbeiter in den Genuss und erwartet der Absender deshalb, bevorzugt behandelt zu werden, ist die Situation eine andere. Sinnvoll ist es, im Unternehmen einen Compliance-Beauftragten zu benennen. Um Mitarbeiter vor Bestechung und Bestechlichkeit zu schützen, können Arbeitgeber außerdem Schulungen und Seminare zu dem Thema anbieten.

Gute Prävention schaffen

Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, kann es auch sinnvoll sein, externe Spezialisten einzubinden TÜV Rheinland kann Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen, eine gute Prävention zu schaffen und Verstöße zu verhindern. Mehr Informationen zu Dienstleistungen und Zertifizierungen gibt es auf www.tuv.com/compliance.



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