Änderung des Postgesetzes nicht in Sicht

BdKEP zweifelt die Sonderstellung der Deutschen Post an

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Die Vertagung der Änderung des Postgesetzes durch das Bundeswirtschaftsministerium wirft ein schiefes Licht auf die Politik. „Es scheint um den Euro schlimmer zu stehen als sie zugibt, wenn die Dividende aus den staatlichen Postaktien so wichtig wird“, mutmaßt der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer.“ Oder geht es nur darum, die Postaktien in die Höhe zu treiben, um sie gut verkaufen zu können? Dann hätte die Entscheidung auch was Positives zur Folge.“

Was immer die Politiker aus CDU und FDP motiviert hat das Änderungsverfahren des Postgesetzes zu kippen. Enttäuschend ist, dass der viel gelobte Mittelstand geopfert wird. 130.000 kleinere Arbeitsplätze sind damit bedroht bzw. werden erneut in prekäre Lohnverhältnisse gedrängt. Denn mit dem bestehenden Postgesetz kann die Deutsche Post weiter zum Angriff auf den Wettbewerb durch Niedrigpreise blasen.

Der BdKEP fordert deshalb die Bundesnetzagentur auf, genauer zu prüfen, ob die Deutsche Post die Universaldienstbedingungen einhält. Erfüllt Sie diese Bedingungen nämlich nicht, kann sie auch nicht mehr umsatzsteuerbefreit sein. In vielen kleineren Orten findet die Deutsche Post aufgrund ihrer schlechten Provisionszahlungen keine Agenturnehmer mehr. Und wenn, sind es Bürgermeister und Bürgerinitiativen, die ehrenamtlich die Stellung halten.

Darüber hinaus sollte der Wettbewerb selbst aktiv werden und gegen die nach Ansicht des BdKEP falsche Handhabung der Umsatzsteuerbefreiung bei Postzustellungsaufträgen und maschinell freigestempelten Briefen Prozesse einleiten, indem er diese selbst umsatzsteuerfrei anbietet. Denn laut bestehendem Postgesetz sind alle Brief- und Paketdienste Universaldienstleister und tragen zur Daseinsvorsorge bei.



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