Subventioniert Deutsche Post ihre B-Post?

BdKEP beantragt Überprüfung der Preise

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Billigtochter First Mail wird von der Deutschen Post geschlossen. Jetzt hat der BdKEP bei der Bundesnetzagentur beantragt, die niedrigen Preise der Deutschen Post für Infobrief, Infopost, Waren- und Büchersendung zu überprüfen.

Alle vier Produkte können als B-Post bezeichnet werden, denn die Laufzeit beträgt bis zu vier Tagen. Sie sind unverhältnismäßig preisreduziert gegenüber einer Standardbriefsendung. Gegenüber dem Infobrief mit 35 Cent netto ist die Standardsendung mit 55 Cent um 57 Prozent teurer. Der Maxibrief ist gegenüber der Büchersendung mit 1000 Gramm um 214 Prozent teurer.

Zirka 70 Prozent der Kosten entfallen auf die Zustellung. Die Kosten verringern sich nicht dadurch, dass die Sendung inhaltsgleich ist wie beim Infobrief oder dadurch, dass die Sendung ein Buch enthält wie bei der Büchersendung. Auch die längere Laufzeit fällt bei den hohen Zustellkosten nicht so ins Gewicht.

Es handelt sich bei allen vier verbilligten Sendungsformen um Produktangebote aus den Zeiten der Bundespost, als diese keine Rabatte geben durfte. Staatlich sanktioniert konnte die Post der versendenden Wirtschaft, insbesondere der werbenden Wirtschaft, mit diesen Sonderversendungsformen entgegen kommen. Inhaltsgleichheit oder gute Literatur ändert jedoch nichts an der Kostenstruktur der Beförderung und Zustellung – genau so wenig wie die Farbe des Umschlags.

Heute bewegen sich die Preise für Infobrief, Bücher- und Warensendung im Rahmen des Preisgefüges für konsolidierte Briefe bei hohen Stückzahlen. Ob diese Preise auch bei sehr geringen Stückzahlen und für Einzelsendungen kein Preisdumping darstellen, soll geprüft werden.

Deutlicher Zweifel ist angebracht, ob die sog. Infopost, die bereits ab 4000 Stück nur 25 Cent pro Sendung kostet, nicht unter Kosten verkauft wird. Hier geht es auch nicht mehr um kleine Mengen. Infopost macht immerhin fast ein Drittel der Sendungsmengen Brief national aus. Bei dieser Größenordnung stellt sich ernsthaft die Frage, ob Infopost ihren ausreichenden Deckungsbeitrag leistet.

Nicht nur First Mail hat Teile des Wettbewerbs durch ihre Billigpreise hart bedrängt. Die Deutsche Post bedrängt den gesamten Wettbewerb durch das fortgesetzte Angebot billiger Briefprodukte aus Monopolzeiten wie Infopost und Büchersendung. Auf die Spitze getrieben wird dieses Preisangebot noch dadurch, dass Bücher- und Warensendung umsatzsteuerfrei verkauft werden, obwohl sie nicht zum Universaldienst gehören.

„Wir erwarten eine Überprüfung der Preise für die gesamte B-Post der Deutschen Post mit ihren willkürlichen Kriterien der Inhaltsgleichheit, Bücher- und Warensendung. Die Kriterien sind nicht gesetzlich vorgegeben und daher ein Skandal fehlender Missbrauchskontrolle“, sagt Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.
Friedrichstr. 95
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20076207
Telefax: +49 (30) 20076208
http://www.bdkep.de

Ansprechpartner:
Rudolf Pfeiffer
Vorsitzender
+49 (30) 20076207

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten. Der BdKEP ist seit 2007 Mitglied in der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.