TÜV Rheinland: Maximal 20 Liter entzündbare Flüssigkeiten in Keller oder Garage lagern / Substanzen von Kindern fernhalten / Stets Originalgebinde verwenden
Ethanol-Kamine im Wohnzimmer liegen im Trend. Dabei ist jedoch nicht nur im Umgang mit den dekorativen Kaminen und Feuerstellen Vorsicht geboten. „Schnell ist die zugelassene Lagermenge von entzündbaren Flüssigkeiten überschritten“, sagt Ralf Schmitt, Sachverständiger für Explosionsschutz bei TÜV Rheinland. Maximal 20 Liter dürften davon laut Gesetz im heimischen Keller oder in der Garage gelagert werden. „Zu der Gesamtmenge zählen auch Verdünnungen, Farben oder Lacke“, so der Experte. Erkennbar seien diese Substanzen am Gefahrensymbol mit der Flamme.
Vorsicht beim Kauf von Großgebinden
Auch wenn es aufgrund eines günstigen Angebots verlockend ist, sich im Baumarkt oder Internetshop gleich mit mehreren Großgebinden Ethanol einzudecken, rät der Experte davon ab. „An die Höchstmenge sollte man sich unbedingt halten.“ Ralf Schmitt verweist dabei insbesondere auf die unterstützende Wirkung der Substanzen im Falle eines Brandes, da sich oberhalb der Flüssigkeit eine brennbare Atmosphäre bildet. Aus diesem Grund sei es besonders wichtig, dass entzündbare Flüssigkeiten, wozu beispielsweise auch Frostschutz gehört, dicht verschlossen und fern von Kindern gelagert würden, unterstreicht Schmitt. „Und genauso wie Reinigungsmittel sollten diese niemals umgefüllt, sondern im Originalgefäß aufbewahrt werden.“
Gefahrstoffe unten im Regal lagern
Durch diese Maßgabe ist gesichert, dass der Gefahrstoff als solcher erkannt wird und sich zudem in einem vorschriftsmäßigen, bruchsicheren Behälter befindet. Dennoch empfiehlt TÜV Rheinland-Experte Schmitt, diesen sturzsicher zu lagern: „Am besten ganz unten im Regal.“ Gebinde von mehr als einem Liter Inhalt haben innerhalb der Wohnung nichts zu suchen. Teilen sich mehrere Mieter einen durch Bretterverschläge unterteilten Keller, gilt für alle zusammen die maximale Lagermenge von 20 Litern.
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