Gefahrstoffe: Haut und Atemwege beim Putzen und Heimwerken schützen

TÜV Rheinland: Neue Gefahrstoffsymbole auf Chemikalien für Haushalt, Garten und Garage beachten / Produkte von Kindern fernhalten / Nummer für Giftnotruf griffbereit halten / Weitere Informationen unter www.tuv.com/togs

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Den Sommer nutzen viele Menschen für Haushalts- und Gartenarbeiten. Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel können viele verschiedene Inhaltsstoffe wie Säuren, Laugen, Chlorverbindungen und/oder Tenside enthalten und bei unsachgemäßer Verwendung zu schweren Gesundheitsschäden führen. Auch das Mischen von verschiedenen Produkten kann unliebsame Reaktionen hervorrufen. Seit Sommer 2015 warnen auf den Verpackungen weltweit einheitliche Gefahrstoffsymbole: zum Beispiel das Bombe-Piktogramm auf Feuerwerk vor der Explosionsgefahr und das Ausrufezeichen auf Geschirrreinigertabs vor der gesundheitsschädlichen Wirkung. „Jeder sollte sich mit dieser neuen Kennzeichnung vertraut machen, um potenzielle Gefahren zu erkennen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen“, rät Peter Bruckhaus, Gefahrstoffexperte bei TÜV Rheinland.

Beim Einkaufen zu Alternativen greifen

Viele Reinigungsmittel wie Backofensprays oder Fleckenentferner belasten vor allem Haut, Augen, Schleimhäute und Atemwege und können zu chronischen Schäden führen. „Beim Putzen sollten Verbraucher generell Handschuhe tragen und gut lüften“, sagt der Experte. Besonders in geschlossenen Räumen bzw. Räumen ohne Fenster wie Badezimmer kann es ohne ausreichende Belüftung zu einer hohen Luftbelastung kommen. Um die schädliche Wirkung für sich selbst und die Umwelt zu reduzieren, sollten Verbraucher die Chemikalien-Dosis in Haushalt und Garten so gering wie möglich halten. Häufig kann schon beim Einkauf ein gesundheitlich weniger bedenkliches Produkt gewählt werden.

Haushaltschemikalien niemals umfüllen

90 Prozent aller Vergiftungsunfälle betreffen Kleinkinder im Alter zwischen zehn Monaten und fünf Jahren. Deshalb sollten Haushaltschemikalien vom Spülmittel bis zum Lampenöl immer in der Originalverpackung bleiben, gut verschlossen und kindersicher aufbewahrt werden. Für den Notfall gehören die Nummer des Giftnotrufs und die Nummer des Rettungsdienstes (112) in Reichweite. Weitere Informationen zum Thema unter www.tuv.com/togs bei TÜV Rheinland.



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    • Gefahrstoffe im Haushalt
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