Aufpassen bei Gütesiegeln, Zertifikaten usw

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Heutzutage wird so manches Unternehmen erfinderisch, um sich von anderen Wettbewerbern abzuheben.

Zertifizierungen sind ein beliebtes, wenn auch teures Mittel. Der Zertifizierte muss hier darauf achten, dass er die Zertifizierung tatsächlich auch nur so bewirbt, wie er sie erhalten hat. Er darf nicht so tun, als ob die Zertifizierung mehr erfasse, als sie tatsächlich erfasst.

Man darf damit nicht werben, wenn die Zertifizierung oder das Gütesiegel nicht von Anbietern, die eine entsprechende Befugnis haben, solche Siegel zu erteilen, kommt. Vor kurzem hatte erst das Kammergericht Berlin entschieden, dass eine Anbieterin für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Hygiene keine Gütesiegel erteilen darf, solange sie dazu nicht befugt sei. Die Anbieterin erwecke mit dem Siegel den Eindruck, es handele sich um ein offizielles Siegel und der Standard im damit werbenden Unternehmen sei offiziell anerkannt.

Solche Einschränkungen betreffen aber auch die Darstellung des eigenen Unternehmens. Grundsätzlich darf man sich nur so darstellen, wie man wirklich ist. Schwierig kann es bspw. bei Einzelunternehmern werden, die sich als Team präsentieren („wir…“), ebenso bei Unternehmen, die nur einen Praktikanten oder Auszubildenden haben, aber sich als Unternehmen mit Mitarbeitern darstellen. Wer seine Freien Mitarbeiter als Mitarbeiter bezeichnet und sich damit größer darstellen will, als er ist, geht zusätzliche Risiken ein,

Acht sollte man auch auf die Formulierungen auf der Webseite bzw. in Werbeunterlagen geben. Kommt es einmal mit dem Kunden zum Streit, können hieraus ggf. Rückschlüsse auf die Leistungspflichten gezogen werden: Je mehr man sich aufbläht, desto mehr muss man dann auch leisten, wenn das gar nicht ausdrücklich im Vertrag steht.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
+49 (721) 120-500

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien. Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche. Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.