Das Erbrecht ist kompliziert, Erben und Erblasser beschäftigen sich ungern mit dem Thema, jeder Zweite in Deutschland ist (potentieller) Erbe und die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Erbrechts scheinen deutlich verschärft
Nach Bekanntwerden der neusten Berechnungen aus dem Finanzministerium fordern Wirtschaftsvertreter lt. FAZ eindringlich neben einer realistischeren Unternehmensbewertung und einer praxisgerechten Stundungsregelung, eine Nachjustierung bei der Abgrenzung des zu verschonenden Betriebsvermögens und eine Nachbesserung der Frage, ob Unternehmenserbe einer Verschonung bedarf. Kurz vorher hat die Deutsche Bank die Ergebnisse ihrer Studie „Erben und Vererben“ veröffentlicht, mit der Quintessenz, dass „es für den Erblasser und die Erben wichtig ist, nicht nur die Rechten und Pflichten im Erbfall zu kennen, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht.“
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Der 22. Jahrgangs des Intensivstudiums Generationenmanagement & Estate Planning startet am 10. März 2016 im aktualisierten Format. In zwei Studienstufen zur Privaten Vermögens-nachfolge (Level I) und in Level II zur Unternehmerischen und Internationalen Vermögensnach-folgeplanung werden auch die Schnittstellen zu Testamentsvollstreckung und Stiftungen verstärkt bearbeitet. Erfolgreiche Absolventen der Studienstufe I erhalten ein EBS Universitätszertifikat mit dem Titel „Generationenberater (EBS)“. Die Studienstufe II schließt mit dem Titel „Estate Planner (EBS)“ ab.
Das Intensivstudium kann auf den Master of Arts Studiengang „Master in Business – Spezialisierung Wealth Management[/b]“ angerechnet werden und schafft die inhaltlichen Voraussetzungen für die Zertifizierung zum Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) vor dem FPSB Deutschland e.V..
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