Mit dem am 9. August 2014 in Kraft getretenen Sächsischen E-Government-Gesetz (SächsEGovG) wurden die Impulse des EGovG des Bundes aufgegriffen und weiter konkretisiert, um E-Government im Freistaat Sachsen bestmöglich nutzbar zu machen. Die Empfehlungen zur Umsetzung sind nun offiziell verfügbar.
Zur rechtskonformen Umsetzung der Verpflichtungen, die sich aus dem SächsEGovG ergeben, wurde ein Handlungsleitfaden für die staatlichen und kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen erarbeitet. Die Syncwork AG hat das Sächsische Staatsministerium des Innern intensiv bei der Erstellung dieses Handlungsleitfadens unterstützt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Handlungsleitfaden nun in der Version 1.0 offiziell verfügbar ist. Wegen seines Umfangs und aufgrund unterschiedlicher Regelungsinhalte wurde das Dokument in zwei Teilen veröffentlicht – einem Handlungsleitfaden für staatliche Behörden und einem Handlungsleitfaden für kommunale Behörden.
In diesen Dokumenten werden rechtliche Erläuterungen und praktische Empfehlungen zur Umsetzung der Pflichten und Optionen aus dem SächsEGovG gegeben. Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen zur elektronischen Verwaltungsarbeit beantwortet. Im jeweiligen Anhang ist das empfohlene technische und organisatorische Vorgehen der Behörden vertieft dargestellt.
Mit dem Handlungsleitfaden, der intern bereits seit geraumer Zeit von den staatlichen und kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen angewendet wird, ist ein praktikabler Wegweiser für die elektronische Verwaltungsarbeit von staatlichen und kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen geschaffen worden. Es ist geplant, den Leitfaden fortzuschreiben.
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