Neues vom Mindestlohn

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Der Mindestlohn wirkt – mit dieser Feststellung bereitet das Bundesarbeitsministerium mögliche Änderungen des am 1.1.2015 in Kraft getretenes Mindestlohngesetz vor.

Wir hatten bereits mehrfach über die Problematik der Auftraggeberhaftung berichtet: das Mindestlohngesetz sieht eine Haftung des Auftraggebers vor für den Mindestlohn, den sein Auftragnehmer an seine Beschäftigten zahlen soll. Zählt also der Auftragnehmer bspw. seinen Ordnungsdienstkräften nicht den Mindestlohn, können diese die Differenz zwischen erhaltenem Lohn und dem gesetzlichen Mindestlohn vom Auftraggeber verlangen.

Diese Regelung hat, wenig überraschend, für viel Aufruhr gesorgt. Diese Regelung ist auch der Grund dafür, dass viele Auftraggeber sich vertraglich das Recht einräumen lassen, Lohnunterlagen beim Auftragnehmer einzusehen – was wiederum zu datenschutzrechtlichen Problemen führt.

Das Bundesarbeitsministerium beabsichtigt nun eine Klarstellung: die Auftraggeberhaftung soll nur diejenigen Auftraggeber treffen, die ihrerseits eine vertragliche Verpflichtung zur Leistungserbringung übernommen haben.

Ein Beispiel:

Der Veranstalter beauftragt den Personaldienstleister A mit der Stellung von Helfern und Hostessen.

Der Personaldienstleister A wiederum beauftragt den Personaldienstleister B, um ihm mit dessen Personal auszuhelfen.

Die Haftung für den Mindestlohn soll nun explizit nur zwischen den beiden Personaldienstleistern gelten, d.h. A haftet für den Mindestlohn der Beschäftigten des B – der Veranstalter hingegen soll nicht auf den Mindestlohn der Beschäftigten des A haften.

Damit entspannt sich die Situation für viele Auftraggeber tatsächlich etwas.

Zur Bestandsaufnahme des BMAS.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor eventfaq

Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
+49 (721) 120-500

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien. Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche. Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.