TÜV Rheinland: Bei Fahrgeschäften auf der Kirmes Benutzungsregeln beachten

Unfälle oft Folge menschlichen Versagens / Lose Gegenstände besser an der Kasse hinterlegen / Kinder nicht unbeaufsichtigt fahren lassen

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Karussells und Achterbahnen bieten Spaß und Nervenkitzel. Dabei darf aber die Sicherheit der Fahrgäste nicht zu kurz kommen. Geschehen Unfälle, dann oft durch menschliches Versagen und Bedienfehler. Häufig befinden sich Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und zusätzlich noch im Eingangsbereich. Der Gesetzgeber hat das in den Landesbauordnungen geregelt. Sie schreiben vor, dass Fahrgeschäfte durch eine umfangreiche Erstprüfung von unabhängigen Prüfinstitutionen wie TÜV Rheinland zugelassen werden müssen, um die Ausführungsgenehmigung für den Betrieb zu erhalten. Anschließend folgen regelmäßige Kontrollen. „Ein Schausteller muss oft bereits bei der Bewerbung um einen Stellplatz eine gültige Genehmigung vorlegen. Nach dem Aufbau wird vor Ort durch das zuständige Bauaufsichtsamt in der Regel eine weitere Überprüfung, die sogenannte Gebrauchsabnahme, veranlasst“, sagt TÜV Rheinland-Experte Achim Hüsch. Er überprüft mit seinem Team die Fliegenden Bauten, zu denen neben Fahrgeschäften beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder Konzertbühnen zählen.

Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin

Aus der Sicht des Fachmanns befinden sich die Fahrgeschäfte in Deutschland auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. „Nicht alkoholisiert fahren, keine sperrigen Gegenstände mit in die Fahrgeschäfte nehmen, die Sicherheitsbügel fest schließen und keine Faxen machen“, empfiehlt Achim Hüsch. Lose Gegenstände wie zum Beispiel Regenschirme können in der Regel an der Kasse deponiert werden. Rutscht einem Kirmesgast dann doch einmal ein wertvoller Gegenstand aus der Tasche, sollte er nach Fahrtende das Personal informieren.

Kinder innen sitzen lassen

Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren, bei schnellen Rundfahrgeschäften auf den inneren Sitzen Platz nehmen und von einem Erwachsenen begleitet werden. Jeder Fahrgast muss eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. Schließlich kann ein Dritter nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem sensiblen Magen, Wirbelsäulen- oder Herz-Kreislauf-Problemen leidet



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