LMIV-Compliance: Mit METTLER TOLEDO Wägetechnik Herkunft von Fleisch richtig kennzeichnen

Pressemeldung der Firma Mettler Toledo

Lebensmittelbetriebe und Einzelhändler sind ab April 2015 dazu verpflichtet, vorverpacktes, unverarbeitetes Fleisch mit Herkunftsangaben zu kennzeichnen. Das schreibt die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) für die gängigsten Fleischsorten vor. METTLER TOLEDO rät, in der Etikettierung jetzt auf die neuen Vorgaben umzustellen. Aktuelle Thekenwaagen und Vorverpackungs-Systeme von METTLER TOLEDO sind technisch bereits gerüstet, die erweiterten Informationen zu verarbeiten.

Die neuen Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung gelten für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch. Für Rindfleisch ist eine Herkunftsangabe bereits seit längerem verpflichtend. Auf dem Etikett müssen sowohl der Aufzuchtsort als auch der Schlachtort genannt werden. Sind die beiden Orte identisch, finden etwa Aufzucht und Schlachtung in Deutschland statt, genügt eine Ursprungsangabe. Die Regelung gilt für unverarbeitetes frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch. Die Konsumenten sollen mit der Neuregelung besser informiert werden, um bewusstere Kaufentscheidungen treffen zu können. Aktuelle Thekenwaagen und Vorverpackungssysteme von METTLER TOLEDO, darunter Waagen der UC Evo Line und UC3 Line sowie der bC Line, besitzen mit der entsprechenden Softwareversion alle Voraussetzungen, die neuen Herkunftsangaben umzusetzen.

Kein Software-Rollout notwendig

Wer die Software seiner Wägetechnik im Zuge der erweiterten Kennzeichnungsvorschriften der LMIV bereits aktualisiert hat, benötigt keinen neuen Software-Rollout mehr, um die Herkunftsangaben auf Vorverpackungs-Etiketten aufzunehmen. So genügt es bei der UC3 Software, die entsprechende Funktionalität von METTLER TOLEDO freischalten zu lassen. Das METTLER TOLEDO Serviceteam unterstützt Einzelhändler bei der Konfigurationsänderung im Rahmen seiner Customizing Services.

Retailern, die ihre Waagen noch nicht auf die Kennzeichnungsvorgaben der LMIV vorbereitet haben, rät METTLER TOLEDO, dies jetzt mit einem Update nachzuholen. Die UC3 Software für Waagen der UC Evo Line und UC3 Line beherrscht ab Version 1.25.0 die Vorgaben der LMIV. Wer Waagen der bC Line nutzt, kann seine Etikettier- und Verkaufsprozesse mit einer aktuellen Version der bC Software ebenfalls LMIV-konform aufsetzen.

Hintergrund: EU-Verordnung 1169/2011

Die EU-Verordnung 1169/2011 regelt die Deklaration von verpackten und lose verkauften Produkten neu. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) wandelt die Vorgaben in deutsches Recht um. Die Umstellung findet schrittweise statt: Zum 13. Dezember 2014 wurden die Regelungen zur Allergenkennzeichnung zur Pflicht. Ab 13. Dezember 2016 ist eine Nährwerttabelle bei vorverpackten Produkten zwingend erforderlich. Weitere Informationen sind unter www.mt.com/retail-foodsafety verfügbar.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Mettler Toledo
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Telefax: +49 (641) 52951
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Ansprechpartner:
Roxanne Kollhoff
Redaktion
+49 (9131) 81281-18



Dateianlagen:
    • Ähnlich wie bei Rindfleisch müssen ab April auch bei Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch Herkunftsangaben auf das Etikett. Mit METTLER TOLEDO Waagen und Preisauszeichnern setzen Händler die Vorgaben leicht um
METTLER TOLEDO ist ein führender weltweiter Hersteller von Präzisionsinstrumenten. Das Unternehmen ist der weltgrößte Hersteller und Anbieter von Wägesystemen für Labors, die Industrie und den Lebensmittelhandel. METTLER TOLEDO gehört zudem zu den drei führenden Anbietern verschiedener komplementärer Messtechnologien und ist ein führender Anbieter von Systemen für die automatisierte Arzneimittelforschung und Wirkstoffentwicklung. Im Weiteren ist das Unternehmen der weltgrößte Hersteller und Anbieter von Metallerkennungssystemen für die Produktion und Verpackungsindustrie. Weitere Informationen über METTLER TOLEDO Retail sind unter www.mt.com/retail verfügbar.


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