Tag der Ersten Hilfe: Jede Minute zählt

TÜV Rheinland zum 13. September: Im Notfall ist jeder zur Hilfe verpflichtet / Ersthelfer auch in kleinen Unternehmen vorgeschrieben / Notfallnummern müssen im Betrieb bekannt sein

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Ob Brand, Unfall oder Herzinfarkt – bei einem Zwischenfall oder Unglück zählt jede Minute. Kommt es zu einem Notfall, ist Erste Hilfe Pflicht. Daran erinnert der Internationale Tag der Ersten Hilfe am 13. September. Niemand muss beim Hilfeleisten Angst vor Fehlern haben: Nichts zu tun ist für den Verletzten gefährlicher als eine Hilfe, die nicht vollkommen professionell ausgeführt wird. Handelt der Helfer nach bestem Wissen, muss er nicht mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen. Im Gegenteil: Unterlässt er Hilfe, kann er belangt werden.

Gefährdung alle zwei Jahre überprüfen

Auch am Arbeitsplatz gilt für jeden Beteiligten die Pflicht zum Helfen. Gleichzeitig müssen bereits in kleinen Unternehmen ab zwei Mitarbeitern Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. In einer zweitägigen Schulung lernen sie alles Wichtige von der Versorgung von Wunden bis hin zur Wiederbelebung. Dieses Wissen müssen sie alle zwei Jahre auffrischen. Generell sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln sie das Gefährdungspotenzial. „Unternehmen verändern sich ständig. Ist die Gefährdungsbeurteilung älter als zwei Jahre, sollte sie aktualisiert und die Maßnahmen zur Notfallorganisation sollten überprüft werden“, empfiehlt Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Seit 2013 sind neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer vorgeschrieben. TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.

Rettungskette regelt Hilfe

Der Unternehmer hat geeignete Notfallmaßnahmen festzulegen. Im Ernstfall beschreibt diese sogenannte Rettungskette, wie die Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind. Mitarbeiter müssen über Ablauf und Kontaktdaten von internen und externen Helfern informiert sein. Zum Beispiel durch Aushänge am Schwarzen Brett und in Aufenthaltsräumen. Vordrucke, auf denen individuelle Namen und Rufnummern der Ersthelfer und des Betriebsarztes ergänzt werden können, halten zum Beispiel die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereit. TÜV Rheinland berät Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und unterstützt sie darin, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
+49 (221) 806-2255

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.