IHK Magdeburg fordert zügigen Weiterbau der A14

Gericht stoppt Lückenschluss der A14

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Weiterbau der Bundesautobahn A 14 im Abschnitt von Colbitz bis Dolle vorerst abgelehnt.

Geklagt hatte der BUND e.V. (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Das Landesverwaltungsamt hat nun die Möglichkeit, die festgestellten Hinweise zur grünsten Autobahnplanung in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Die IHK Magdeburg fordert jetzt alle Beteiligten auf, die Voraussetzungen für einen zügigen Weiterbau der A14 zu schaffen. IHK-Präsident Klaus Olbricht: „Dieser Lückenschluss im europäischen Fernstraßennetz ist sowohl für die Unternehmen als auch für alle Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts unverzichtbar.“

Denn nur Mobilität ist Zukunft!



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 5693-0
Telefax: +49 (391) 5693-193
http://www.magdeburg.ihk.de

Ansprechpartner:
Frank Laudan
Pressearbeit, IHK-Zeitschrift, Internet, Marketing
+49 (391) 5693-170



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.