Fachleute informieren am 23. März über Neuerungen der Marktüberwachung in der Europäischen Union: Online-Handel ein Fokus / Neue Verordnung gilt europaweit ab 16. Juli / Rechtzeitige Vorbereitung für Hersteller, Händler, Importeure und Fulfillment Se
Ab dann gelten in der Europäischen Union (EU) neue Bestimmungen für die Marktüberwachung. Die Neuerungen beziehen sich auf 70 Verordnungen und Richtlinien, die auf EU-Ebene die Anforderungen an Non-Food-Produkte – Handelsprodukte außer Lebensmitteln – harmonisieren. Ziel ist der Schutz der Verbraucher, der Gesundheit und Sicherheit, der Umwelt und anderer öffentlicher Interessen. „Für Hersteller, Händler, Fulfillment Service Provider und Importeure, die Waren in der EU anbieten, sind die neuen Bestimmungen für die Marktüberwachung höchst relevant“, sagt Stephan Helmprobst, bei TÜV Rheinland verantwortlich für Beratung rund um die CE-Kennzeichnung von Produkten. „Beispielsweise bezieht die EU mit der neuen Marktüberwachung erstmals den Online-Handel explizit in die Überwachungsbestimmungen ein.“ Zu den weiteren Neuerungen gehört etwa, dass die Marktüberwachungsbehörden zusätzliche Mindestbefugnisse erhalten und Instrumente wie das Mystery Shopping einsetzen können.
Gebührenfreies Webinar informiert umfassend
Um über die Veränderungen zu informieren, die in wenigen Monaten in Kraft treten, bietet TÜV Rheinland ein Webinar an. Unter dem Titel „Neue Marktüberwachungsverordnung ab Juli 2021“ informiert Experte Stephan Helmprobst am Dienstag, 23. März 2021 von 10 bis 11 Uhr über die Instrumente der Marktüberwachung und die Neuerungen der Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung der Produktvorschriften.
Interessenten können sich gebührenfrei zum Webinar „Neue Marktüberwachungsverordnung ab Juli 2021“ anmelden unter https://www.tuv.com/ceb bei TÜV Rheinland.
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