Seit der letzten Coronaschutzverordnung der Bundesregierung sind Betriebe dazu verpflichtet ihren Mitarbeitern wöchentlich Schnelltests anzubieten. Die vielen Mitarbeitertestungen stellen Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen:
vertrauensvolle und zuverlässige Durchführung der Tests
anonymen Auswertung der Tests
Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen
CHEKKO bietet für Betriebe und Unternehmen eine Gesamtlösung. Laut Gesetz sind digitale Testnachweise zulässig. Betriebe sollten sich beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anmelden, um die „Beschäftigungstestung mit Testnachweis“ offiziell durchzuführen (CoronaTestQuarantäneVO §2 (3) in NRW: https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige). Danach wird der Betrieb von CHEKKO als betriebliches Testzentrum eingestuft. Geschulte Mitarbeiter beaufsichtigen die korrekte Durchführung der Selbsttests. Die Tests werden mit einem vom CHEKKO System erstellen QR-Code beklebt, dabei ist der Hersteller des Tests egal: CHEKKO funktioniert mit jedem zugelassenen Test.
Mit CHEKKO das Infektionsrisiko minimieren
Idealerweise wird ein Büroraum zum „Testzentrum“ umfunktioniert. Dort wird mit der CHEKKO-Business-App der QR-Code eines Tests und der QR-Code des Mitarbeiters eingescannt. Test und zu testende Person sind nun digital „verbunden“. Verfügt der Mitarbeiter nicht über ein Mobiltelefon, kann auch der ausgedruckte CHEKKO-Pass verwendet werden. Nachdem die Selbsttests kontrolliert durchgeführt wurden, legt der Mitarbeiter den Test zurück in die mit dem QR-Code versehene Verpackung. Die Mitarbeiter geben diese nun anonym ab. Nach 15 Minuten können die Ergebnisse durch Scannen des QR-Codes anonym versendet werden. Die Mitarbeiter erhalten die Ergebnisse auf ihrem Mobiltelefon: in digitaler Form und als PDF zum Ausdrucken.
Das Resultat bleibt dort tagesaktuell sichtbar und kann auch nachmittags zum Einkaufen oder im Fitnessstudio vorgezeigt werden.
Positive Testergebnisse können direkt dem Gesundheitsamt übermittelt werden
Positiv getestete Mitarbeiter erhalten einen Quarantänehinweis in der App. Verantwortliches Personal und Betreiber eines betrieblichen Testzentrums können in der Datenbank lediglich diese positiven Ergebnisse einsehen. Nur das ausgewählte Personal weiß über das Ergebnis Bescheid und kann Quarantäneregelungen bzw. den Termin für einen PCR-Test organisieren. Es ist wichtig, dass das Ergebnis so anonym wie möglich bleibt, um die Persönlichkeitsrechte aller getesteten Mitarbeiter zu schützen.
Wird ein Schnelltest der Firma „Koch“ verwendet, kann die Flüssigkeit aus dem Schnelltest binnen 24 Stunden auch als PCR-Test ausgewertet werden. Die „Koch“-Tests bieten außerdem den Vorteil, dass direkt der Strichcode mit der CHEKKO-App eingelesen werden kann und damit kein QR-Code-Aufkleber nötig ist.
Die große Herausforderung von betrieblichen Testungen kann mit CHEKKO gut organisiert werden, ist kostengünstig und schnell eingerichtet. Für ein betriebliches Testzentrum fallen lediglich 10 Cent Unkosten pro QR-Code an. Ein Gewinn aus dem Verkauf wird für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CHEKKO
Glückauf-Ring 35-37
45699 Herten
Telefon: +49 (2366) 950890-0
Telefax: nicht vorhanden
http://www.chekko.de
Dateianlagen:


Comments are closed.