KRITIS-Krankenhäuser vor der nächsten Prüfung nach BSIG
16.02.2021. In diesem Jahr steht für die KRITIS-Krankenhäuser die zweite Nachweisprüfung gemäß § 8a BSIG an. Das BSI weist in diesen Tagen die verantwortlichen Informationssicherheitsbeauftragten der Häuser mit mehr als 30.000 vollstationären Patienten pro Jahr auf diesen Sachverhalt hin. Spätestens bis zum 28. Juni müssen die Prüfungen durchgeführt und die entsprechenden Dokumente mit den Prüfergebnissen beim BSI in Bonn vorliegen.
Das bedeutet für die verantwortlichen ISB, sich spätestens jetzt mit den Inhalten der Prüfungen auseinanderzusetzen. Die Adiccon GmbH hat diesen Sachverhalt aktuell zum Anlass genommen, ein Webinar zur „KRITIS Nachweisprüfung 2021“ anzubieten.
Die Experten des Beratungsunternehmens, das für Krankenhäuser jeglicher Größenordnung umfassende Dienstleistungen für alle Themen der IT- und Informationssicherheit sowie des Datenschutzes bereithält, haben in diesem Webinar alle wichtigen Inhalte zu aktuellen Fragen in Bezug auf die KRITIS-Prüfung 2021 zusammengetragen.
Die nachstehenden Themenfelder werden behandelt:
Ablauf und Inhalte des Prüfnachweis KRITIS
Neuerungen und Änderungen gegenüber 2019
Darstellung des Geltungsbereiches mit praktischem Vorschlag
Anwendbare Prüfgrundlagen
Anforderungen an die zu prüfende Stelle
Nachweisdokumente für das BSI
Das Webinar dauert ca. 1 Stunde. Der Senior-Experte für Informationssicherheit und Datenschutz, Dieter Maul-Burton, betont: „In erster Linie sollen natürlich die Inhalte zur KRITIS-Nachweisprüfung vermittelt werden. Dennoch sind während des Webinars jederzeit Fragen möglich.“
Die Anmeldung zum Webinar kann bis zum 19. Februar über folgenden Link erfolgen:
https://adiccon.de/kritis-nachweispruefung/
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