Zum 30. September 2020 müssen Kassen aufgerüstet sein
Mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) will das Finanzministerium Manipulationen an Registrierkassen verhindern. Ab dem 30.09.2020 müssen darum Registrierkassen in Deutschland mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Es gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022 für Kassen, deren technischer Stand die Aufrüstung nicht zulässt.
So funktioniert die technische Sicherheitseinrichtung
Die TSE speichert intern Transaktionen der Kasse und liefert der Kasse für jede Transaktion einen Code. Dieser Code muss auf den Beleg gedruckt werden. Ein nicht veränderbares Protokoll speichert diese Daten und muss für das Finanzamt exportierbar sein.
TSE einrichten mit nur einem Klick
„Andere Kassensysteme sind oft kompliziert und verursachen hohe Kosten,“ erklärt Udo Finkbeiner, Geschäftsführer von PosBill. „Die Phoenix Kassen-App dagegen lässt sich intuitiv bedienen und ist sofort einsatzbereit.“ Mit nur einem Klick ist die technische Sicherheitseinrichtung rechtskonform aktiviert. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Programm einfach als Android App auf www.posbill.com/downloads oder im Google Play Store heruntergeladen werden kann. Es wird keine zusätzliche Hardware benötigt.
Erst testen, dann kaufen
PosBill-Kunden können die App 10 Wochen lang kostenlos testen. Für ehrenamtlich betriebene Feste und kleine Vereine ist die Anwendung dauerhaft kostenlos. Gewerbliche Kunden zahlen nach der Testphase ab 4 Euro netto pro Woche.
Wer sein Kassensystem noch nicht TSE-konform eingerichtet hat, sollte jetzt an die Frist Ende September denken. Bis dahin muss zumindest der Auftrag zur Einrichtung der TSE erteilt sein. In einigen Bundesländern lief die Frist bereits Ende August ab.
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