Vollgutachten sind sehr umfangreich und haben vor Gericht Bestand. Das Finanzamt möchte es zum Beispiel für die Erbschaftssteuer haben. Ein Gericht benötigt zum Beispiel für eine Zwangsversteigerung ein Vollgutachten.
Das Vollgutachten sollte folgende Inhalte haben:
1. Deckblatt und Inhaltsangabe
Ergebnisse der Auswertung in Kurzform
Vorbemerkungen
Auftragsnummer und Angaben zum Auftraggeber
Immobilienbesichtigungen
Berücksichtigte Unterlagen
Bewertungsgrundlagen
Beschreibung des Grundstücks
Inhalte des Grundbuchs
Belastungen des Grundstücks und Rechte am Grundstück
Lagebeurteilung unterteilt in Makro- und Mikrolage
Bebauung in der Umgebung
Erschließungsgrad inklusive Straßenbau
Beurteilung der Lage des Grundstücks
Gebäudebeschreibung
Baujahr und Gebäudeart
Zustand des Gebäudes (Aus- und Umbauten, Stand Haustechnik)
Energieeffizienz (Nachweis durch Energieausweis)
Minderung des Gebäudewertes durch Bauschäden/Baumängel
Wertsteigerungen durch Modernisierung
Restnutzungsdauer
Außenanlagen samt Garten und anderen Anlagen
Wirtschaftlichkeit
Beschreibung des Grundrisses
Aktuelle Nutzung des Gebäudes
Denkbare Nutzung des Gebäudes
Eigennutzung oder Mietobjekt mit Mietverträgen
Vermietbarkeit
Wertermittlung
Bodenwerte gemäß Bodenrichtwertkarten
Gebäudewertermittlung mittels unterschiedlicher Verfahren:
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
Vergleichswertverfahren
Ermittlung des Markt- beziehungsweise Verkehrswerts der Immobilie gemäß § 194 BauGB
Anlagen
Baupläne, Flurkarte, Grundrisse
Mietverträge / Pachtverträge / Grunddienstbarkeiten
Energieausweis / Energiepass
Bilder der Immobilie
Eine Auflistung der Unterlagen, die für eine Immobilienbewertung benötigt werden, sieht wie folgt aus: Flurkarte, Lageplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Auszug aus dem Altlastenkataster, Bauplanungsrechtliche Auskunft, Bauakte, Grundbuchauszug, Energieausweis und Nachweiße über Kosten der Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Bei der Bewertung werden noch folgende Gebäudeteile und deren Eigenschaften berücksichtigt.
Keller
Fassade
Fenster
Dach
Decken
Elektrische Leitungen des Hauses
Heizungsanlage
Feuchtigkeit
Pilzbefall oder andere Schädlinge
Energetischer Zustand eines Gebäudes
Rechtliche Aspekte (Denkmalschutz oder Rechte Dritter)
Technischer Zustand
Bausubstanz mit gesundheitsschädlichen Substanzen
Immissionen
Hinzu kommt noch die Grundstücksbewertung, berücksichtigt wird hierbei der Bodenrichtwert.
Es kommen noch folgende Unterlagen bei der Bewertung einer Wohnung noch hinzu:
Aufteilungsplan
Teilungserklärung
Instandhaltungsrücklagen
Wirtschaftsplan (Höhe der monatlichen Kosten)
Wohngeldabrechnung
Protokolle der Eigentümerversammlungen
Miet- und Pachtverträge bei vermieteten Immobilien
Die Unterlagen sollten dem Gutachter bereits vor der Besichtigung zur Verfügung stehen. Manchmal ist es aber nicht möglich und die Dokumente sollten daher spätestens beim Vor-Ort Termin dem Gutachter zur Verfügung stehen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Heid Immobilien GmbH
Ziegelstraße 25
69190 Walldorf
Telefon: +49 (6227) 6989772
Telefax: +49 (6227) 69897721
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