VW-Musterfeststellungsklage wirkungslos: 5 Gründe für eine Einzelklage

Erfolgsaussichten für die Musterfeststellungsklage mehr als fraglich

Pressemeldung der Firma Gesellschaft für die Digitalisierung der Rechtsdienstleistungen LI mbH
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Im Zuge des Dieselskandals haben sich mittlerweile 430.000 Geschädigte für die Musterfeststellungsklage gegen den VW Konzern registriert. Am 30. September kommt es nun in Braunschweig zum ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Die Zeit drängt also im Hinblick darauf aus der Musterfeststellungsklage zugunsten einer Einzelklage auszusteigen. Denn erschien die Musterfeststellungsklage zu Beginn als ein einfacher Weg zum Recht, macht sich kurz vor Beginn des Verfahrens Ernüchterung breit. GDR Legal Intelligence mbH, spezialisiert auf die Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen, nennt 5 gewichtige Gründe, die für einen solchen Umstieg in die Einzelklage sprechen.

Musterfeststellungsklage wird Jahre dauern

Neun Monate hat es gedauert, bis überhaupt der Termin für die erste mündliche Verhandlung am 30. September stand. Wie außerdem u.a. der NDR berichtete, rechnet VW selbst mit einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren. Und das ist wahrscheinlich noch optimistisch gerechnet, denn das Verfahren wird laut vieler Experten mit Sicherheit durch mehrere Instanzen bis hin zum EUGH gehen. Ein Einzelverfahren hingegen dauert nach den Erfahrungen von GDR Legal im Schnitt lediglich ca. acht Monate. Wie fundiert diese Erfahrungswerte sind zeigen über 3000 Urteile, welche GDR Legal im Verlaufe der letzten Monate für getäuschte Dieselkunden erkämpft hat. Davon wurden die allermeisten gewonnen und selbst die verlorenen Fälle wurden spätestens in der Berufung erfolgreich für die Mandanten verglichen.

Erfolgsaussichten für die Musterfeststellungsklage mehr als fraglich

Neben GDR Legal raten unzählige weitere Juristen und Wirtschaftsexperten seit längerem von der Musterfeststellungsklage ab. Ein Grund dafür ist, dass das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Ziele der Musterfeststellungsklage in Zweifel stellt. Die Erfolgsaussicht steht auf der Kippe, denn der 4. Zivilsenat des OLG meldete bereits am 03. Juli in Bezug auf einzelne Punkte Bedenken an. So sei es beispielsweise fraglich, ob sich auch Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland an der Klage beteiligen können. Des Weiteren könnten einige der Feststellungsziele zu weit gefasst und daher unzulässig sein, hieß es. Die Musterfeststellungsklage habe zum Ziel, lediglich konkrete Tatsachen- und Rechtsfragen, die für die Verbraucheransprüche maßgeblich seien, zu klären. Das OLG Braunschweig wies darüber hinaus in seinem Beschluss darauf hin, dass sich die Musterfeststellungsklage nicht auf die Feststellung von Ansprüchen –  auch nicht dem Grunde nach – erstecken solle.

Wertverlust steigt: Längere Klagedauer bedeutet geringerer Klageerlös

Aufgrund der langen Verfahrensdauer verlieren die Fahrzeuge der Betroffenen immer mehr an Wert, was wiederum damit auch den Wert des Schadensersatzes immer weiter sinken lässt. Hinzu kommt: Selbst bei einem positiven Ausgang der Musterfeststellungsklage für die Geschädigten ist ausdrücklich kein Schadensersatz geregelt. „Entschieden wird hier nur, ob ein Anspruch besteht. Wie viel wird erst bei einem anschließenden Einzelverfahren festgelegt. Das wissen viele Kläger leider nicht. Hinzu kommt, dass insbesondere Dieselfahrzeuge aufgrund des Skandals und drohender Fahrverbote in den letzten Jahren überdurchschnittlich an Wert verloren haben. Bei einem Verkauf ist dieses Geld definitiv weg. Anders sieht es jedoch bei einem Einzelverfahren aus, bei dem der Neupreis als Berechnungsgrundlage genommen wird“, sagt RA Philipp Caba, Rechtsanwalt der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte und Geschäftsführer der GDR Legal Intelligence mbH.

Hohes Kostenrisiko

Dass die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage zunächst kostenlos erscheint, ist somit also nur auf den ersten Blick schlüssig. Es drohen unkalkulierbare Folgekosten. Denn nach der Entscheidung, ob überhaupt ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz besteht, muss jeder Kläger diese Ansprüche in anschließenden Einzelverfahren dann individuell durchsetzen. „In diesem Falle würden hohe Prozesskosten folgen bei gleichzeitig hohem Risiko in Bezug auf den Ausgang des Verfahrens. Mit einem Prozesskostenfinanzierer, wie wir ihn an Bord haben, fällt ein Kostenrisiko auf eigenen Wunsch bis zu 100 Prozent weg“, so RA Philipp Caba weiter. Berücksichtigt man die bereits genannten positiven Aspekte eines sofort angestrebten Einzelverfahrens wie geringere Prozessdauer und damit höheren Klageerlös, sollten Betroffene noch vor dem Stichtag 30. September das erfolgversprechendere Individualverfahren anmelden.

Gerichtsstandort pro VW

Zuständig für die VW Musterfeststellungsklage ist bekanntermaßen das Oberlandesgericht Braunschweig. Mittlerweile ist bekannt, dass dieses OLB bereits gegen einen Verbraucher und für VW entschieden hat. Nicht unwahrscheinlich, weil Volkswagen mit der Stadt eine über 70 jahrelange Geschichte teilt. Hinzu kommen die bereits vom Gericht geäußerten Zweifel an den Zielen der Musterfeststellungsklage. Bei der Einzelklage hingegen entscheidet das Gericht des Klägers. Der Standort vom VW „Hausgericht“ könnte daher ein nicht zu unterschätzender und damit ausschlaggebender Grund für ein Scheitern der Klage vor dem OLG Braunschweig werden.



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    • Dauer und Erlös ungewiss: Musterfeststellungsklage
    • Geschäftsführer Philipp J. Caba
Die GDR Legal Intelligence mbH hat sich die Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen zum Ziel gesetzt. Das Berliner Unternehmen konzipiert, standardisiert, automatisiert und produktisiert juristische Prozesse um sie für Rechtsschutzsuchende und Anwälte einfacher und effizienter zu machen. Die Dienstleistungen für Unternehmen und Konsumenten beinhalten Entwicklung eigener Web- und Softwarelösungen, Onlinemarketing sowie Prozessfinanzierung und Risikomanagement. Rechtsdienstleistungen erbringt das Unternehmen nicht selbst, sondern durch den Kooperationspartner Gansel Rechtsanwälte.


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