Tentamus Labore bieten entsprechende Analytik-Services an
Ab dem 1. Juli 2021 tritt die neue EU-Gesetzgebung zu ökologischen Lebensmitteln in Kraft (Verordnung (EU) 2018/848). Damit werden sich die Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Bioprodukten entlang der gesamten Verarbeitungskette von Bioprodukten verändern.
Inhalte der neuen Verordnung EU 2018/848:
Vereinfachung der Produktionsregeln durch Aufhebung von Ausnahmeregelungen
Ausbau des Steuerungssystems durch strengere Vorsorgemaßnahmen und robuste risikoorientierte Kontrollen entlang der gesamten Lieferkette
Einhaltung gemeinsamer Vorschriften für Erzeuger in Drittländern und in der EU
Der Anwendungsbereich der Vorschriften für den ökologischen Landbau wird auf eine breitere Liste von Erzeugnissen (z.B. Salz, Kork, Bienenwachs, Mate, Weinblätter, Palmenherzen) und zusätzliche Produktionsregeln (z.B. Hirsch, Kaninchen und Geflügel) ausgedehnt.
Erleichterung der Zertifizierung für Kleinbauern durch neue Systembildung der Gruppenzertifizierung
Die Einführung eines harmonisierten Ansatzes ist notwendig, um das potenzielle Risiko einer Pestizidbelastung zu verringern.
Mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung im Jahr 2021 werden insbesondere die Artikel 27 / 28 und 29 die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen, wie sie mit Spuren von Pestiziden in ökologisch erzeugten Produkten umgehen können. Der wichtigste Faktor dabei ist die sehr schnelle Erkennung solcher Befunde.
Unsere Tentamus-Labore führen diese Tests regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse innerhalb von 24 Stunden. Sprechen Sie uns an.
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