TÜV Rheinland: Alkohol nicht direkt aus der Flasche nachgießen / Auf feuerfeste Umgebung und Materialien achten
Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Flammpunkt
Beim Flambieren von Speisen oder Getränken gibt es einiges zu beachten. Das gilt besonders, wenn der Alkohol unmittelbar am Tisch entzündet wird. Servietten sowie brennbare Dekoration und Textilien sollten entfernt werden, auch ein Sicherheitsabstand zu Menschen ist einzuhalten. Zum Entzünden eignet sich am besten ein langes Streichholz oder ein Kaminfeuerzeug. „Gerade in heller Umgebung ist die Flamme von brennendem Alkohol zuweilen schwer zu erkennen, weshalb beim Flambieren große Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten ist“, sagt Ralf Schmitt, Experte für Explosionsschutz bei TÜV Rheinland. Deshalb sollte man sich auch nie über die Speisen oder Getränke beugen.
Alkohol behutsam mit der Kelle nachschenken
Generell gilt: den Alkohol nicht direkt aus der Flasche nachgießen. Es kann ansonsten zu „Rückzündungen“ kommen, die die gesamte Flasche zum Brennen oder gar zur Explosion bringen können. Für Feuerzangenbowle gilt: Der in der Feuerzange liegende, in Alkohol getränkte Zuckerhut sollte zunächst vorsichtig entzündet werden. Weiteren Alkohol dann später langsam mit der Kelle nachgeben und über den brennenden Zucker gießen. Die Kelle anschließend sorgsam an einem feuerfesten Ort ablegen. Beim Nachgießen darauf achten, dass möglichst wenig Hochprozentiges in den mit Punsch gefüllten Topf gelangt. „Wenn zu viel brennbarer Alkohol in den Topf gelangt, könnte dieser schlagartig heftig Feuer fangen“, so Schmitt.
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