Baugerüst steht im Weg – Unfall durch Ablenkung!

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Unfall durch Zusammenstoß mit einem Baugerüst = selbst schuld!

Eine Hauseigentümerin lässt ihr Haus renovieren. Die beauftragte Baufirma stellte dazu an der Außenwand ein Baugerüst auf. Die Frau, die sich gerade in ihrem Garten aufhielt, rennt ins Haus, weil das Telefon klingelte. Dabei stieß sie gegen eine niedrige, quer verlaufene Gerüststange und verletzt sich. Nun forderte Sie von der Baufirma Schadensersatz, weil die Stange nicht gekennzeichnet war.

Das Amtsgericht Nürnberg wies die Klage nun ab: Nicht das Gerüst war die Ursache des Unfalls, sondern das Läuten des Telefons und die seinerzeit niedrig stehende Sonne, durch die die Frau geblendet wurde. Die Stange hätte nicht markiert werden müssen, da sie unter normalen Umständen ausreichend sichtbar gewesen war.

Tatsächlich ist es so, dass eine Gefahrenstelle nicht gesichert werden muss, wenn der durchschnittlich aufmerksame Nutzer/Besucher die Gefahrenstelle erkennen und die Gefahr beherrschen kann (z.B. weil er den Kopf einzieht oder einen anderen Weg wählt). Passt ein Nutzer/Besucher nicht ausreichend auf, so ist er selbst verantwortlich, d.h. das Eigenverschulden überlagert das etwaige Verschulden desjenigen, der die Gefahrenquelle geschaffen hat.

Das ändert sich erst dann, wenn die Gefahr entweder nicht erkennbar und/oder nicht beherrschbar ist, bspw. weil es dunkel ist.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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