Berater in Zwickmühle: Weniger ist oft mehr!

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Ein Berater kommt oft in die Bredouille, wenn er seinem Kunden empfehlen muss, eine Maßnahme vorzunehmen, die entweder teuer wird oder die bisherigen Planungen über den Haufen wirft.

Ich stelle oft fest, dass der Berater dann doch eher dem Interesse des Kunden folgt, als den gesetzlichen Vorschriften oder den Vorgaben der Rechtsprechung. Man versucht – um den Kunden nicht zu verärgern – dann eine Lösung zu finden, die (vermeintlich) alle Interessen unter einen Hut bringen. Das führt oft dazu, dass gesetzliche Vorschriften dann hingebogen oder doch anders interpretiert werden. Und oft rechtfertigt man sich dann damit, dass doch besser eine halb-richtige Maßnahme durchgeführt würde als gar keine.

Allgemein gilt:

Grundsätzlich sind Rechtsvorschriften einzuhalten. Ausnahmen und Abweichungen sind zulässig, soweit das Regelwerk selbst diese Abweichungen zulässt.

Man ist verpflichtet, seinem Kunden immer den „sichersten Weg“ zu empfehlen. Wer also von Rechtsvorschriften abweicht, verlässt im Regelfall den sichersten Weg.

Ein weniger sicherer Weg ist nicht per se verboten, aber: Das Haftungsrisiko steigt. Entweder, weil der weniger sichere Weg doch nicht zulässig ist (und damit ggf. auch der Versicherungsschutz entfällt) oder weil man den Kunden nicht ausreichend über Alternativen und (Rechts-)Folgen aufgeklärt hat.

Aus moralischer Sicht stellt sich auch die Frage, ob man fairerweise nicht den Besucher darüber aufklären müsste. Immerhin darf er davon ausgehen, dass die Veranstaltung rechtmäßig organisiert und durchgeführt wird.

So oder so:

Ein Berater tut sich selbst kaum etwas Gutes, wenn er vom regulären Weg abweicht.

In jedem Fall sollte er vorher sorgfältig prüfen, ob eine Abweichung zulässig (!) ist – und sich nicht nur fragen, ob die Abweichung sinnvoll ist.

Was sinnvoll ist oder sinnvoll erscheint, ist nicht automatisch legal.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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