TÜV Rheinland zertifiziert „Ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie“

Neues Zertifikat macht Kantinen und Mensen vergleichbar in punkto Qualität, Sicherheit und Hygiene / www.tuv.com/gastronomie

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Die regelmäßige Verpflegung großer Menschengruppen stellt Betriebe der Gemeinschaftsgastronomie vor verschiedene Anforderungen. Da es dabei besonders auf Aspekte wie Vollwertigkeit, Hygiene, Lebensmittelqualität, Sicherheit und Arbeitsschutz ankommt, haben TÜV Rheinland und die Hochschule Niederrhein einen Zertifizierungsstandard entwickelt, der diese Faktoren umfassend berücksichtigt.

Die Zertifizierung „Ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie“ ermöglicht die Bewertung unterschiedlichster Größen und Formen von Betrieben der Gemeinschaftsgastronomie. Sowohl Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Studentenwerke, Betriebsrestaurants als auch Krankenhäuser und Altenheime können sich einem umfassenden Auditverfahren stellen. TÜV Rheinland prüft dabei die gesamte Prozesskette vom Einkauf, Lagerung, über die Verarbeitung der Lebensmittel bis hin zu deren Ausgabe. „Unser Zertifikat für ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie soll dazu beitragen, die jeweilige Leistung des Betriebes klarer und somit nachvollziehbarer zu bewerten, Schwachstellen aufzudecken und damit ein noch höheres Maß an Sicherheit zu erreichen“, so Sonja C. Kretschmar, bei TÜV Rheinland Expertin für Sicherheit und Qualität in der Gastronomie. „Nicht zuletzt wird der Kunde mehr Vertrauen in die gastronomische Leistung gewinnen“, ist Kretschmar überzeugt. Die Prüfanforderungen sind an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung angelehnt, gehen jedoch im Umfang weit darüber hinaus.

Qualitätsprüfungen für alle Leistungsstufen verbindlich

Basis für die Zertifizierung der Gemeinschaftsgastronomie ist das Konzept, das der Fachbereich Oecotrophologie der Hochschule Niederrhein vor über zehn Jahren entwickelt hat. Motivation war seinerzeit, dass der Gast in jeder Phase nicht nur eine angemessene Hygiene erwarten kann, sondern das Essen sowohl geschmacklichen als auch ernährungsphysiologischen Anforderungen gerecht wird. Auch andere, für den Gast nicht unmittelbar wahrnehmbare Bereiche wie Ökologie und Arbeitsschutz flossen in das Konzept mit ein. Durch die Kooperation mit TÜV Rheinland wurden verschiedene Erweiterungen in das Prüfverfahren eingebracht wie beispielsweise die jährliche Durchführung von externen Audits und ein deutlicher Fokus auf das Einkaufsverhalten und die Warenannahme der gastronomischen Betriebe.

Im Rahmen des Prüfverfahrens können die Betriebe drei Leistungsstufen erreichen. Diese werden maßgeblich von der Erfüllung verschiedener Anforderungen bestimmt. TÜV Rheinland überprüft Kriterien wie das Einkaufsverhalten, die Warenannahme und die Lagerorganisation. Auch Schulungen der Mitarbeiter werden detailliert geprüft, wobei auch die Kontrolle des Lernerfolgs in das Auditverfahren einfließt. Ebenfalls berücksichtigt werden natürlich aktuelle Gesetzesvorgaben oder Empfehlungen von Standards. Und weil die Qualität des Essens für die Kundenzufriedenheit einer der maßgeblichsten Faktoren ist, schaut TÜV Rheinland auch hier genau hin. Die Durchführung von Kundenzufriedenheitsbefragungen ist für alle Leistungsstufen verbindlich. Die jährlichen Audits verpflichten die Betriebe zu einem stetigen Verbesserungsprozess. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren, danach steht eine Re-Zertifizierung an.

Weitere Informationen auch zum Standard und den verschiedenen Stufen der Zertifizierung auf www.tuv.com/gastronomie bei TÜV Rheinland.



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