Verkostungsaktionen: Promotion die wirkt!

Pressemeldung der Firma ST-PROMOTIONS OHG

Gerade jetzt zur Advents- und Weihnachtszeit häufen sich die Verkostungs-Promotionaktionen in den Geschäften des Lebensmittel-Einzelhandels. Ob bekannte oder neue Produkte – dass die Hersteller auf Verkostungsaktionen setzten, hat natürlich einen Grund.

Alle Tage wieder …

… und zwar nicht nur, aber auch zur Weihnachts- und Adventszeit begegnen wir ihnen. Freundliche Promoter, welche an einem stimmigen Stand im Lebensmittel-Einzelhandel unterschiedliche Produkte zum Probieren anbieten. Hier gibt es ein Stückchen leckere Schokolade, dort drüben wird ein edler Käse verkostet und an einem weiteren Stand kann der interessierte Kunde den alten Weinbrand testen. Manchmal sind es Produkte, welche wir als Kunde schon kennen, doch viel öfter sind es neue Produkte, welche verkostet werden. Verkostungen zählen zu den traditionsreichsten Promotion Aktionen, welche direkt am Point-of-Sale, also direkt im Lebensmittel-Einzelhandel durchgeführt werden. Hier ist der Hersteller mit seinem neuen Produkt, über die Promoter ganz nah am Kunden. Genau hier erfährt der Hersteller auch, wie das neue Produkt von den Kunden angenommen wird.

Die fünf klassischen Sinne des Menschen

Die fünf klassischen Sinne des Menschen sind Sehen, Hören, Riechen, Tasten und Schmecken. Während bei einer TV-Werbung oder einem Radio-Spot lediglich die Sinne Sehen/Hören bzw. nur Hören angesprochen werden, sieht es bei einer Verkostungsaktion anders aus.

– Die Zielgruppe kann das neue Produkt sehen.

– Sie kann hören, was der Promoter zum Unternehmen und zum Produkt zu sagen hat.

– Die potenziellen Kunden können das Produkt anfassen, es ertasten und sie können es riechen.

– Nicht zuletzt können sie es auch schmecken!

Bei einer Verkostungsaktion werden also im Gegensatz zu kostspieligen TV- und Radio-Werbesendungen alle fünf Sinne eines Menschen angesprochen und wecken damit das Bedürfnis nach dem neuen Produkt.

Regionale und überregionale Verkostungsaktionen

Viele Hersteller möchten Verkostungsaktionen in einem überregionalen Rahmen veranstalten, um möglichst viele potenzielle Kunden zu erreichen. Auch erfährt der Unternehmer nach einer solchen Aktion, wie die Kundenreaktionen ausgefallen sind und ob das Produkt wie gewünscht bei den Kunden ankommt. Hierzu gehört natürlich eine umfangreiche Planung. Die Einzelhändler müssen kontaktiert werden, um eine Genehmigung einzuholen und die Termine müssen festgelegt werden. Dazu braucht es dann geeignete, kompetente und erfahrene Promoter, die im Vorfeld der Promotion Aktion über die Produkte informiert und gut geschult werden. Von daher macht es für einen Unternehmer Sinn, sich für ein solch umfangreiches Vorhaben an eine Promotion Agentur zu wenden. Die Promotion Agentur sollte über einiges an Know-how aus dem Bereich im Bereich der Verkostungen mitbringen und zusätzlich über ein bundesweites Netzwerk an Zweigstellen verfügen, damit ein geordneter überregionaler Ablauf der Verkostungsaktionen gewährleistet werden kann.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ST-PROMOTIONS OHG
Feldstraße 66
20359 Hamburg
Telefon: +49 (40) 386082-0
Telefax: +49 (40) 384404
http://www.st-promotions.de

Ansprechpartner:
Reinhard Sander
Marketing
+49 (40) 386082-0

Die Hamburger Agentur ST-PROMOTIONS ist eine Below-The-Line-Agentur mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Promotion und Verkaufsförderung. Die Kunden beauftragen ST-PROMOTIONS mit der Konzeption und der Durchführung von regionalen und bundesweiten Point-Of-Sale- oder Point-Of-Consumer-Aktionen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.