„Tschüss“ Widerrufsjoker!

Bundesregierung will Recht zum Kreditwiderruf beenden

Pressemeldung der Firma Rechtsanwalt Christoph Ruther

Worum geht es genau?

Nach den aktuellen Bestrebungen im Bundesjustizministerium kristallisiert sich inzwischen heraus, dass die Bundesregierung der Forderung der Bankenverbände entsprechen wird: Der Bundestag wird voraussichtlich im kommenden Jahr eine neues Gesetz beschließen und damit das Recht auf Widerruf von Immobilienkreditverträgen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, beseitigen.

Rechtlicher Hintergrund:

Verbraucher haben normalerweise zwei Wochen Zeit für den Widerruf. Dabei gilt: „Die Widerrufsfrist von gewöhnlich 14 Tagen beginnt bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung erst gar nicht zu laufen und die Darlehensverträge können theoretisch ewig widerrufen werden.“

Bislang haben Kreditnehmer ein andauerndes Widerrufsrecht, sofern der Bank oder Sparkasse rechtliche Fehler bei der Widerrufsbelehrung unterlaufen sind. Im genannten Zeitraum von 2002 bis 2010 war dies häufig der Fall.

In diesem Zeitraum vergaben Banken private Immobilienkredite von mehr als zwei Billionen Euro. Mit dem sogenannten „Widerrufsjoker“ können Immobilienbesitzer aus ihren in den vergangenen Jahren aufgenommenen meist teuren Kreditverträgen relativ unkompliziert aussteigen und an dem gesunkenen Zinsniveau partizipieren. Tatsächlich sollen Verbraucherschützern zufolge bis zu 90 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sein.

Die Uhr tickt!

Damit soll nun schon bald Schluss sein. Drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Beschluss geplant für 21. März), ist folglich am 20. Juni 2016 der letzte Tag für ein Widerrufsrecht. Unser Aufruf lautet deshalb: Lassen Sie Ihren Kredit schnell prüfen, die Zeit läuft.

Tausende von Euro für die Kreditnehmer

+ Bei Widerruf noch laufender Verträge können Kreditnehmer sofort einen neuen Vertrag zu den aktuell günstigen Zinsen abschließen.

+ Die Bank muss zudem den mit Ihrem Geld erwirtschafteten Gewinn gutschreiben.

+ Wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, muss die Bank oder Sparkasse sie erstatten.

Tipps für Ihren Kreditwiderruf:

Widerrufsbelehrungen zu Ihrem Kreditvertrag von einer Verbraucherzentrale oder Rechtsanawalt mit Erfahrung in Widerrufsfällen prüfen lassen. Die Entscheidung darüber, ob eine Klage nötig ist, können Sie in Ruhe mit Ihrem Anwalt besprechen.

Wie hoch ist die Restschuld? Prüfen Sie, wie die offene Restschuld ausgeglichen werden kann.

Recherche nach einem Kredit mit günstigeren Konditionen.

Sie haben eine Rechtschutzversicherung? Prüfen Sie, ob diese einen Rechtsstreit um den Widerruf finanziert.



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