Kondomhersteller FAIR SQUARED erneut mit BRANDI gegen Wettbewerber Einhorn erfolgreich

Pressemeldung der Firma BRANDI Rechtsanwälte

Die Bewerbung von Kondomen mit der Packungsaufschrift „7 Kondome entspricht bis zu 21 Orgasmen“ ist nicht zulässig. Die Aussage könne Verbraucher zu einer mehrfachen Verwendung der Verhütungsmittel verleiten. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 14c O 124/15). Damit setzte sich der Kondomhersteller FAIR SQUARED mit Sitz in Köln gegen das Berliner Unternehmen Einhorn durch.

Nachdem das Landgericht Düsseldorf auf Antrag von FAIR SQUARED eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, startete Einhorn eine Medien-Kampagne, in der die Richtigkeit der Düsseldorfer Entscheidung in Zweifel gezogen wurde. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 27.10.2015 hatte das Landgericht Düsseldorf seine Auffassung bestätigt und angedeutet, dem Widerspruch von Einhorn nur geringe Chancen einzuräumen. Dies wurde in dem heute veröffentlichten Urteil bestätigt. Die Verpackungsangabe bleibt damit verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die FAIR SQUARED GmbH wurde in dem Verfahren von einem Team von BRANDI Rechtsanwälte in Bielefeld unter der Federführung der Partner Dr. Kevin Kruse umfassend wettbewerbsrechtlich beraten und vertreten. BRANDI vertritt FAIR SQUARED laufend in wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Angelegenheiten.

FAIR SQUARED hat eine der weltweit ersten Kondom-Serien, die aus fair gehandeltem Natur-Kautschuklatex hergestellt werden, auf den Markt gebracht. FAIR SQUARED engagiert sich seit vielen Jahren in der Fair Trade Bewegung.



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