Schulanfang: ABC-Schützen unterwegs

TÜV Rheinland: Schulweg mit Kindern trainieren / Autofahrer müssen stets mit unachtsamen Schülern rechnen / Schritttempo an Bushaltestellen

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Für Hunderttausende von Erstklässlern beginnt in diesen Tagen der Ernst des Lebens. Autofahrer und Eltern vergessen häufig, dass Schulanfänger oft auch Verkehrsanfänger sind. Sie kennen meist die Verkehrsregeln nicht, bewegen sich unbedacht, tauchen plötzlich zwischen parkenden Autos auf, können die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge kaum einschätzen und sehen die Verkehrssituation aus einer ganz anderen Perspektive wie Erwachsene. „Für Autofahrer, die sich einer Gruppe i-Dötzchen nähern, gilt deshalb: Sofort den Fuß vom Gas nehmen und stets bremsbereit sein“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Erhöhte Aufmerksamkeit ist vor allem während der Schulzeit zwischen 7.30 und 12 Uhr geboten.

Fährt ein Schul- oder Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle an, herrscht für die Fahrzeuge dahinter absolutes Überholverbot – auch bei mehreren Fahrspuren. Steht der Bus allerdings mit Warnblinker an der Haltestelle, darf mit Schritttempo und ausreichend Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten, es sei denn, er ist durch einen Mittelstreifen oder Leitplanken abgetrennt. „Beide Regeln gelten auch für Motorräder, Mofa- und Radfahrer“, sagt Hans-Ulrich Sander.

Eltern sollten sich rechtzeitig mit dem Schulweg vertraut machen und mit den ABC-Schützen zu den Tageszeiten trainieren, an denen diese später auch tatsächlich unterwegs sind. Schulwegpläne gibt es bei den Städten und Gemeinden. Sie beschreiben nicht immer den kürzesten, aber den sichersten Weg. Es empfiehlt sich, in den ersten Unterrichtswochen die Kinder so lange zu begleiten, bis sie die Strecke und mögliche Gefahrenquellen kennen. „Damit die Kleinen im Straßenverkehr und bei Dämmerlicht besser gesehen werden, sollten sie signalfarbene, mit Reflektoren versehene Kleidung und Mützen tragen“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Geeignete Ranzen erkennen Eltern an der DIN-Norm 58124. Sie schreibt fluoreszierende Materialien in Orange oder Gelb sowie großflächige Reflektorstreifen auf dem Tornister vor.



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