5-jährige Befristung der Akkreditierung entfällt

Neue Gebührenverordnung und neue Überwachungsintervalle kommen

Pressemeldung der Firma Dr. Klinkner & Partner GmbH

Die Neuigkeit der Akkreditierungskonferenz am 9.-10. Juni 2015 in Berlin war die Ankündigung der DAkkS, dass Akkreditierungen künftig „entfristet“ werden sollen, so dass die Reakkreditierung nach fünf Jahren und damit das Risiko des Auslaufens einer Akkreditierung wegfallen werden. Dr. Andreas Hönnerscheid, der Qualitätsmanagementbeauftragte der DAkkS, stellte erstmals das neue Überwachungskonzept bei Akkreditierungen von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) der Öffentlichkeit vor.

Begutachtungslast soll sinken

An die Stelle der Überwachungsbegutachtungen nach 18 Monaten und der Reakkreditierung nach fünf Jahren sollen Begutachtungen im Abstand von zwei Jahren treten, weil dies die längste Zeitspanne ist, die in der für die DAkkS maßgeblichen Norm DIN EN ISO/IEC 17011 vorgesehen ist. Dabei sollen sich Überwachungen und Wiederholungsbegutachtungen abwechseln, so dass die „Begutachtungslast“ insgesamt sinkt. Allerdings kann es auch zu zusätzlichen Begutachtungen und Überwachungsmaßnahmen kommen, denn Schwächen bei der „Stabilität und Qualität“ der KBS sollen im neuen flexibleren Konzept berücksichtigt werden. Wie diese Stabilität und Qualität objektiv festgestellt werden kann, wurde ebenso lebhaft diskutiert wie viele andere noch nicht geklärte Umsetzungsdetails.

Flexibilisierung bei Begutachtung und Überwachung

Ab wann das neue Konzept greift, lässt sich jedoch noch nicht sagen, denn einerseits wird die Überarbeitung der ISO/IEC 17011 abgewartet und andererseits soll das neue Konzept zeitgleich mit einer neuen Gebührenverordnung in Kraft gesetzt werden. „Mein Eindruck war, dass dies keinesfalls vor 2016 der Fall sein wird“, berichtete Dr. Roman Klinkner, Teilnehmer der DAkkS-Akkreditierungskonferenz.

Nach den Worten von Norbert Barz, dem Geschäftsführer der DAkkS, sei „der Kern des neuen Konzeptes die Flexibilisierung, nicht die Entfristung“ – gemeint ist hier die Flexibilisierung bei Begutachtung und Überwachung, nicht zu verwechseln mit der Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs. Kritisch hinterfragt wurde von den Teilnehmern, ob denn mehr Flexibilität bei der Überwachung nicht auch mehr Subjektivität oder gar Willkür und schlechter kalkulierbare Kosten bedeuten könnten. Völlig entkräftet wurden diese Bedenken nicht, und Dr. Hönnerscheid gab unumwunden zu, dass „es keine Formel geben werde, mit der aus dem Scope die Akkreditierungskosten berechnet werden können“.

Insgesamt wurde das Konzept aber von vielen als guter Ansatz und Schritt in die richtige Richtung bewertet, auch wenn Umsetzungsdetails und -fristen noch geklärt werden müssen.

Bericht von Dr. Roman Klinkner, der auf dem kommenden Forum Qualitätsmanager/in zum Thema Stellung nehmen kann.



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