Bollerwagen: Beim Kauf auf vernünftige Verarbeitung achten

TÜV Rheinland: Solide Verarbeitung der Hölzer kontrollieren / GS-Siegel für geprüfte Sicherheit / Maximale Traglast nicht überschreiten

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Ob bunt geschmückt, mit Konfetti gefüllt, für den Transport von Getränken oder kleinen Kindern – Bollerwagen gehören zum Karneval wie die Kamelle. Die Auswahl ist entsprechend groß, für jeden Bedarf findet sich das passende Gefährt. „Je nach Ansprüchen kann man einen Bollerwagen im Baumarkt, im Spielwarengeschäft oder im Gartenfachmarkt kaufen“, sagt Wilhelm Sonntag, Experte für Produktprüfung bei TÜV Rheinland. Wer mit seinem Neukauf auch nach den närrischen Tagen noch Spaß haben will, sollte auf die Qualität achten, empfiehlt er: „Sind die Hölzer vernünftig verarbeitet, die Kanten gerundet? Wie sehen die Schweißnähte an Achsen und Deichsel aus und lässt er sich gut ziehen?“ Außerdem sollte der Wagen über eine Feststellbremse verfügen, da er sich an abschüssigen Straßen sonst selbstständig machen kann. Auch eine verständlich geschriebene Gebrauchsanweisung sei ein gutes Indiz für die Güte der Ware.

Für jede Anforderung den passenden Wagen

Hochwertige Bollerwagen mit einer Beplankung aus Massivholz (beispielsweise Buche) sind auch ideal für Gartenliebhaber, die Werkzeug oder Blumenerde transportieren möchten. „Diese Wagen sind besonders witterungsbeständig“, so der Experte. Des Weiteren seien auch die Räder etwas größer, um leichter über Hindernisse zu rollen. Besitzt der Bollerwagen ein GS-Zeichen, das auch TÜV Rheinland vergibt, wurde er von unabhängigen Fachleuten auf Sicherheit geprüft und die Fertigung unter die Lupe genommen. Auch die Kipp- und Standsicherheit, die Rad- und Deichselstellung und die Überlast wurden dann begutachtet.

Kinder nur mit Sitz

Sollen an Karneval oder im Alltag Kinder transportiert werden oder will sich gar mal ein Erwachsener hineinwagen, darf die angegebene maximale Traglast auf keinen Fall überschritten werden. „Kinder dürfen nur gezogen werden, wenn der Bollerwagen Sitze hat, meist sind dann auch Gurte und Haltegriffe vorhanden“, erklärt Wilhelm Sonntag. Ist der Wagen nicht ausdrücklich für den Personentransport gedacht, sollte man lieber davon absehen und – falls man noch kann – laufen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Ralf Diekmann
Pressesprecher Produkte
+49 (221) 806-1972

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.