Transparenz bei Bewirtschaftungskosten im Krankenhaus

Richtlinie GEFMA 812 - Gliederungsstruktur für Facility-Management-Kosten im Gesundheitswesen novelliert

Pressemeldung der Firma GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e.V.

Die Richtlinie GEFMA 812 stellt die Ergänzung zur GEFMA 200 (Kostengliederungsstruktur im Facility Management) speziellfür Gebäude des Gesundheitswesens dar und existiert seit 2007. Sie wurde in Zusammenarbeit von ca. 25 technischen Verantwortlichen von Kliniken aus ganz Deutschland erarbeitet und dient seitdem als Basis für Benchmark-Vergleiche im Facility Management von Krankenhäusern, unter anderem im jährlichen fm.benchmarking Bericht (GEFMA 950). Sie be­rücksichtigt die Besonderheiten der Bewirtschaftung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Marktentwicklung einschließlich der Abrechnungspraxis im Gesundheitswesen.

Verursachergerechte Zuordnung von Facility-Management-Leistungen

Die aktualisierte und erweiterte GEFMA 812 ermöglicht die Planung und Erfassung der laufenden Bewirtschaftungskosten in Gebäuden des Gesundheitswesens. Immerhin liegen die Kosten für die nicht medizinische Infrastruktur bei ca. 20 bis 30 % der Gesamtkosten. „Die Anwendung dieser Richtlinie kann zur deutlichen Erkenntnissteigerung bezüglich des Verhältnisses von Kernprozessen zu facilitären Unterstützungsprozessen im Krankenhaus beitragen“, so Dipl.-Ing. Andreas Göcke vom GEFMA-Arbeitskreis Krankenhaus. Mit dem Aufbau einer Facility-Management-Kostenzuordnung orientiert an den Vorgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus schafft sie die Grundlage für die Ermittlung von fallbezogenen FM-Kostenanteilen. Außerdem werden für jeden Raum die spezifischen Bewirtschaftungskosten ersichtlich.

Die Richtlinie konzentriert sich auf die Betriebs- und Nutzungsphase von Kliniken und entspricht somit der dualen Finanzierungsstruktur im Gesundheitswesen. Sie berücksichtigt zudem abrechnungsrelevante Aspekte im Gesundheitswesen, insbesondere resultierende Anforderungen gemäß der Methodik zur Kalkulation von Fallkosten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für das G-DRG-System (Diagnosis Related Groups), um die FM-Kosten DRG-gerecht abzubilden.

Zweck der Richtlinie ist es, eine allgemeingültige Planung und Erfassung der laufenden Bewirtschaftungskosten im Sinne der Betriebskostenfinanzierung bzw. deren rechtlichen Abgrenzung. Sie differenziert hierbei insbesondere den für Krankenhäuser erlösstärksten Bereich der DRG-Vergütungen und bietet somit die Grundlage für daraus ableitbare Steuerungserfordernisse im Facility Management und dessen Aufwendungen. Ableitbare Steuerungswerkzeuge in der Klinikplanung werden in einer weiteren Richtlinie GEFMA 813 „Steuerung und Planung von DRG-gerechten FM-Kosten“ gesondert dargestellt und sind für 2015 in der gemeinsamen Arbeit mit Medizin-Controllern geplant.

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Umfang: 22 Seiten, Preis: 36,00 Euro

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