Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist eine zentrale Aufgabe des organisatorischen Brandschutzes und soll die Mitarbeiter dazu befähigen im Brandfall, auch bzw. gerade vor Eintreffen der Feuerwehr, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Oft wird in den ersten Minuten eines Brandes über Leben und Tot entschieden, sodass die Mitarbeiter im Ernstfall vor großen Herausforderungen stehen. Hinzukommt die zu erwartende Panik und andere ungünstige Faktoren, welche die Situation verschärfen können. Bilden Sie Ihre Mitarbeiter gemäß Technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ aus und sorgen Sie so für notwenige Vorbereitungen. Die notwendige Anzahl ergibt sich aus mindestens 5% der Belegschaft, wobei zusätzlich eine Anzahl von Brandschutzhelfern wegen Krankheit, Urlaub, Personalwechsel, Schichtarbeit, ausgedehnten Betriebsstätten, erhöhte Brandgefährdung, Vorhandensein vieler Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz (DEGEAA) weißt in den Audits genau auf die Bereiche hin und bietet dem Kunden auch diesen Service an. Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
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