Schwimmlernhilfen für Kleinkinder: Auf Prüfzeichen achten

TÜV Rheinland: Handel bietet breite Palette an Produkten / Beim Kauf auf Prüfzeichen achten / Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Laut einer Emnid-Studie kann rund ein Drittel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gar nicht oder nur schlecht schwimmen. Dabei lassen sich die richtigen Bewegungen im frühen Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kleinen vor dem Untergehen zu schützen, bietet der Handel eine breite Palette an Schwimmlernhilfen. Neben dem Klassiker, den orangefarbenen Schwimmflügeln, gibt es aufblasbare Reifen und Ringe, Schwimmwesten, Gürtel und vieles mehr. Doch nicht jede Schwimmlernhilfe erfüllt ihren Zweck.

Gekennzeichnete Produkte„Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten“, sagt Christiane Reckter von TÜV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich lediglich um ein Wasserspielzeug, das keinen Schutz vor dem Ertrinken bietet. Gar nicht zulässig sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie zum Beispiel Gummibötchen oder -autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen. Das GS-Zeichen von TÜV Rheinland bietet eine gute Orientierung, wenn es um den Kauf einer sicheren Schwimmlernhilfe geht. Das Prüfzeichen für geprüfte Sicherheit zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. „Außerdem besitzen geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen“, fügt Christiane Reckter hinzu. „Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten“. Die Ventile verhindern, dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil geöffnet sein.

Aufsichtspflicht der Eltern

Auch, wenn es sich bei den von TÜV Rheinland getesteten Schwimmlernhilfen um Produkte handelt, die allen gültigen Vorgaben entsprechen, sollten Eltern ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt planschen lassen. Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und sollten Kinder schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich verzichten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Ralf Diekmann
Pressesprecher Produkte
+49 (221) 806-1972



Dateianlagen:
    • Test von Schwimmlernhilfen und Wasserspielzeug
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.