Karneval hinterm Steuer: Darauf müssen Narren achten

Pressemeldung der Firma bussgeldkatalog.org

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– Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) zeigt, wie Autofahrer sicher und ohne Punkte durch die Karnevalszeit kommen

– Experten warnen: Auch Autofahren am „Morgen danach“ kann gefährlich sein

Auch in diesem Jahr herrscht in vielen deutschen Städten zur närrischen Zeit wieder Ausnahmezustand. Doch Bußgelder, Punkte oder Führerscheinentzug können sogar den feierwütigsten Narren und Jecken die gute Laune entschieden verderben. Worauf Verkehrsteilnehmer achten müssen, um sicher durch die lustigste Zeit des Jahres zu kommen, zeigt das Informationsportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org). Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), erklärt: „Während beim Feiern meist alles erlaubt ist, gibt es hinterm Steuer keine Narrenfreiheit. Gerade zur Karnevalszeit haben Polizeikontrollen Hochsaison und achten ganz besonders auf Jecken, die den Alkohol unterschätzen oder den Verkehr anderweitig gefährden.“

Die wichtigste Regel: Auch wer sich nur das eine oder andere Glas Bier, Sekt oder Schnaps gönnen will, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen. Schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut und einer auffälligen Fahrweise riskiert man den Führerscheinverlust. Bei 0,5 Promille ist er für einen Monat weg – 500 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg inklusive. Wer mit 1,1 Promille erwischt wird, darf sich gleich für bis zu 12 Monate vom Führerschein verabschieden und bis zu 3.000 Euro zahlen. Fahranfänger bis 21 haben absolutes Alkoholverbot: Für sie werden 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine um vier Jahre verlängerte Probezeit fällig. Voigt warnt alle Fahrer vor Übermut: „Es gibt immer wieder ‚Experten‘, die mit vermeintlichen Geheimtipps oder Rechenspielchen glauben, nach einem feucht-fröhlichen Abend noch fahren zu können. Doch wer sich mit Alkohol im Blut hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern bei einem Unfall auch den Kaskoschutz seiner Versicherung.“

Oft unterschätzt wird laut VFBV auch der Restalkohol am Morgen danach: „Ein gesunder Körper baut pro Stunde ca. 0,1 Promille ab. Ein paar Stunden Schlaf reichen daher oft nicht aus, um am nächsten Morgen wieder fahren zu dürfen. Das wissen auch die Polizeibeamten genau und kontrollieren entsprechend verstärkt“, so Voigt. Aber auch das Umsteigen aufs Fahrrad ist kein Freischein für ungebremsten Alkoholgenuss: Wer etwa mit 1,6 Promille auf dem Rad kontrolliert wird, kann seinen Führerschein verlieren und muss sich unter Umständen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Auch kostümierte Jecken, die nüchtern bleiben, müssen aufpassen: Beinträchtigen Masken oder Verkleidungen hinter dem Lenkrad Sicht und Gehör, sind schnell zehn Euro Bußgeld fällig. Kommt es zu einem Unfall, kann dem maskierten Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen und Strafanzeige erstattet werden. Die beste Alternative: Masken, Perücken, Kostüme und Co. bei der Fahrt sicher verstauen und erst am Ziel anziehen. Wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen können, wann Punkte drohen und welche Änderungen die Punktereform 2014 mit sich bringt, erfahren Verkehrsteilnehmer unter: www.bussgeldkatalog.org



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Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im Online-Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es, praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu unterstützen.


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