Gericht stoppt Lückenschluss der A14
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Weiterbau der Bundesautobahn A 14 im Abschnitt von Colbitz bis Dolle vorerst abgelehnt.
Geklagt hatte der BUND e.V. (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Das Landesverwaltungsamt hat nun die Möglichkeit, die festgestellten Hinweise zur grünsten Autobahnplanung in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.
Die IHK Magdeburg fordert jetzt alle Beteiligten auf, die Voraussetzungen für einen zügigen Weiterbau der A14 zu schaffen. IHK-Präsident Klaus Olbricht: „Dieser Lückenschluss im europäischen Fernstraßennetz ist sowohl für die Unternehmen als auch für alle Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts unverzichtbar.“
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