Kfz-Unfallhilfe: Fachkundige Schadenabwicklung stellt sicher, dass die Versicherung wirklich zahlt

Versicherungen sträuben sich nach Unfällen häufig die Kosten zu übernehmen / Viele Unfallbeteiligte geben die Schadenabwicklung deshalb in erfahrene Hände externer Dienstleister

Pressemeldung der Firma 1A.NET - Das Verbraucherportal

Vom Blechschaden bis zum schweren Verkehrsunfall – ein Autounfall kann jeden treffen. Gerade nach größeren Schadensfällen, bei denen es um hohe Versicherungssummen geht, klagen Verbraucher immer häufiger über langwierige Schadenregulierungen. Betroffene nehmen deshalb immer häufiger eine professionelle Schadensabwicklung in Anspruch, die bei Unverschulden von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.

Versicherungen ziehen Verfahren unnötig in die Länge

Eine Umfrage des Deutschen Anwaltvereins unter 1.889 Anwälten ergab: Viele Versicherer verzögern oder vereiteln die Regulierung nach einem Unfall. Diese Aussage bejahten 85 Prozent der Befragten. 82 Prozent der Anwälte stimmten der Angabe zu, dass die Anbieter ihre Position mit dem Ziel ausnutzen würden, die Verbraucher in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe des Anspruchs oder zu einem ungünstigen Vergleich zu bewegen. Auch beim Bundesjustizministerium sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Beschwerden von Versicherungsnehmern eingegangen.

Das ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“ hat das Thema ebenfalls aufgegriffen und berichtete kürzlich, wie schuldlos in Verkehrsunfälle verwickelte Opfer jahrelang um Schadensersatz und Schmerzensgeld kämpfen müssen. So würden die Versicherer Zahlungen verweigern, Termine hinauszögern oder die Betroffenen mit lächerlich geringen Summen abspeisen. Aufgrund des Kostenrisikos lassen es viele Versicherte nicht auf einen Rechtsstreit ankommen und stimmen einem Vergleich zu. Der Bund der Versicherten fordert für solche Fälle daher schon seit längerem eine Beweislastumkehr und damit die Festsetzung der Fälligkeit innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten. Diese dürfte dann nur verlängert werden – und dies grundsätzlich nur zweimal, wenn der Anbieter eindeutig und nachvollziehbar darlegt, dass noch weitere Erhebungen erforderlich seien.

Wie Verbraucher vorbeugen können

In die Koalitionsverhandlungen hat das Thema keinen Eingang gefunden. Abhilfe können jedoch spezielle Dienstleister schaffen, die sich auf die zeitnahe Regulierung von Unfällen spezialisiert haben. So koordiniert die SOS-Unfallhilfe über die neue Webseite http://www.sos-unfallhilfe.de/ die Schadenregulierung (Gutachter, Werkstatt, Anwalt etc.). Inbegriffen sind neben einem Abschlepp- und Mietwagenservice die komplette Abwicklung der Schadenregulierung bei der Versicherung. Der Clou: Die Hilfe ist bei eigenem Unverschulden kostenfrei für den Betroffenen, denn die gegnerische Versicherung muss diese Dienstleistung komplett übernehmen.



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