21. bis 25. Oktober 2013: Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz / Technische Sicherheitsmaßnahmen nutzen
Allein im ersten Halbjahr 2013 verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung fast 436.000 Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen führten. Werner Lüth, Sicherheitsingenieur und Leiter des Fachgebietes Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: „Bei ‚alten Hasen‘ in einem Beruf führt unter anderem mangelndes Sicherheitsbewusstsein zu Unfällen. Bei neuen Mitarbeitern ist oft fehlendes Wissen der Grund.“ Daher sei es wichtig, jeden Mitarbeiter in seinen Arbeitsplatz einzuweisen und Sicherheitsunterweisungen regelmäßig zu wiederholen. Weitere Faktoren, die nach Erfahrungen von TÜV Rheinland zu Unfällen beitragen können, sind wechselnde Arbeitsbedingungen sowie Zeit- und Leistungsdruck. „Selbst der aufmerksamste Mitarbeiter kann Fehler machen. Daher empfehlen wir technische Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, wenn diese zur Verfügung stehen“, so der Experte. Ein Lichtvorhang sorgt beispielsweise dafür, dass moderne Maschinen bei vorsätzlichem oder versehentlichem Hineingreifen gestoppt werden.
Arbeitgeber ist für Sicherheit verantwortlich
Für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zuständig. Führungskräfte sollten daher vorgeschriebene persönliche Sicherheitsausrüstung konsequent tragen. Mitarbeiter, die von den Sicherheitsvorschriften abweichen, müssen sofort auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Arbeitnehmer können zur Sicherheit im Unternehmen beitragen, indem sie Vorgesetzte umgehend über neu auftretende Risiken informieren. Zudem sollten sie keine Aufgaben übernehmen, für die sie keine Qualifikation haben. Kommt es durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln zu einem Unfall, kann die Unfallversicherung einen verantwortlichen Arbeitgeber in Regress nehmen oder dem Arbeitnehmer Leistungen verweigern.
Welche Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestehen, ist in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Eine umfassende Bewertung der betrieblichen Maßnahmen bietet ein Compliance Audit zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch TÜV Rheinland. Das Ergebnis zeigt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Die externen Fachleute beraten Unternehmen auch dazu, welche Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden müssen, und unterstützen bei der Umsetzung.
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