HFO Home+ bietet Türkei Flatrate - inkl. Grundgebühr, Deutschland Flatrate für nur 16,95 €
Die HFO Telecom bietet mit ihrem Tarif HFO Home+ ein Angebot speziell für die türkisch-stämmigen Mitbürger. Bereits seit knapp zwei Jahren bietet die HFO mit ihrer anerkannten und ausgezeichneten Alternative zum Telefonanschluss unseren ausländischen Mitbürgern eine Flatrate in das türkische Festnetz. Für nur 16,95 Euro monatliche Grundgebühr hat der HFO-Kunde alle Festnetz-gespräche nach Deutschland und in die Türkei inklusive.
Seit ein zentraler Wettbewerber die Festnetz-Flat für Türkei-Gespräche in seiner Tarif-Option „InternationalFlat 2“ am 15. Mai 2013 eingestellt hat, häufen sich die Anfragen beim Hofer Telekommunikationsanbieter HFO Telecom AG, ob dieser ebenfalls die angebotene Flatrate kündigen wird. Dies verneint Vorstandsvorsitzender Achim Hager und bestätigt gleichzeitig die weitere Vermarktung des Produkts HFO Home+.
„Mit HFO Home+ haben wir einen Tarif speziell für die in Deutschland lebenden türkisch-stämmigen Mitbürger entwickelt, um diesen den telefonischen Kontakt in die alte Heimat, zu einem günstigen und fairen Preis zu ermöglichen. Viele unserer Kunden nutzen die Flatrate, um mit Familienangehörigen und Freunden in der Türkei kostengünstig in Kontakt zu bleiben.“
„Wir sind sehr stolz darauf, dass unser HFO Home+-Tarif im letzten Jahr durch die Fachjury von clever-telefonieren.de als beste Flatrate 2012 ausgezeichnet wurde und werden dieses Projekt kontinuierlich serviceorientiert optimieren und noch weiter ausbauen, “ so Hager weiter.
Mit dem Anschluss HFO Home+ erhält der Kunde für nur 16,95 Euro/mtl. ein Rundum-Paket. Er kann seine Rufnummer behalten und hat bereits alle Festnetzgespräche nach Deutschland, einen Großteil der Europäischen Länder, USA und Kanada inklusive.
Enttäuschten Flatrate-Kunden sei eines verraten: Um Bürger nicht maßlos an einen Vertrag zu binden, entschied das Landgericht Hamburg, dass Telefon-provider einzelne Zusatzoptionen nachträglich nicht kündigen dürfen (Az.: 312 O 170/12). Bei einer Preiserhöhung einer Tarifoption hat der Verbraucher dem-zufolge das Recht, den Hauptvertrag vorzeitig zu kündigen.
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