Weiterhin keine Lenk- und Ruhezeiten in der Postzustellung
Berlin, 25. März 2013 – Pressemitteilung
So weit bekannt, sollte auf Drängen des Sozialministeriums Rheinlandpfalz die Freistellung der Postdienste in der Zustellung von den Lenk- und Ruhezeiten gestrichen werden. Eine entsprechende Empfehlung aus den zuständigen Ausschüssen lag dem Bundesrat am Freitag vor und wurde abgelehnt.
Die Haupttätigkeit in der Paketzustellung ist nicht das Fahren, sondern das Zustellen. Auch Handwerker sind freigestellt, da auch hier das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Da EU-Kontrollgeräte nicht vorgeschrieben sind, sondern nur Tageskontrollblätter, hätte es eine erneute Steigerung des Bürokratieaufwands und von Kosten bedeutet. Und das in einer Branche, die finanziell nicht gerade üppig ausgestattet ist.
So ist denn die Vorlage des Bundesverkehrsministeriums, welche einige redaktionelle Änderungen der Fahrpersonalverordnung vorsah, vom Bundesrat verabschiedet worden. Erleichterungen wurden geschaffen zum Nachweis der berücksichtigungsfreien Tage, selbstfahrende Unternehmer aber auch stärker eingebunden, indem eine lückenlose und schlüssige Dokumentation auch von Ihnen gewährleistet sein muss.
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