Bei Facebook brauchen gewerbliche Nutzer ein Impressum

Pressemeldung der Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Was für Druckmedien seit rund 500 Jahren üblich ist, wird jetzt auch bei den Social Media zumindest für gewerbliche Nutzer zur Pflicht: die explizite Aufführung eines Impressums mit Angaben über die Autoren und presserechtlich Verantwortlichen einer Publikation.

Soziale Netzwerke wie Twitter, Google+, Xing und LinkedIn führen Privatpersonen nach InteresseWas für Druckmedien seit rund 500 Jahren üblich ist, wird jetzt auch bei den Social Media zumindest für gewerbliche Nutzer zur Pflicht: die explizite Aufführung eines Impressums mit Angaben über die Autoren und presserechtlich Verantwortlichen einer Publikation.n oder bestimmten Kontaktstrukturen weltweit zusammen. In Facebook als dem mit Abstand größten Netzwerk haben sich inzwischen über eine Milliarde Menschen registriert. Die rasant wachsenden Teilnehmerzahlen machen Social Media daher zunehmend für Unternehmen interessant, die hier für sich und ihre Leistungen zielgruppengerecht mit einem bisher kaum gekannten Multiplikatoreneffekt werben können.

Doch nicht ohne Regeln. So hat das Landgericht Regensburg den Betreiber einer gewerblich genutzten Facebook-Seite verurteilt, weil dieser kein dem Telemediengesetz entsprechendes Impressum vorhielt. (Urteil vom 17.01.2013 (Az. 1 HK O 1884/12) Damit unterstrichen die Richter zwei bereits früher ergangene Entscheidungen, die eine Impressumspflicht vorgeschrieben hatten: Das Landgericht Aschaffenburg forderte dies für Facebook-Fanseiten (Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11) und das Oberlandesgericht Hamm für offizielle mobile Apps von Kommunikationsplattformen und damit auch für Handy-Nutzer (Urteil vom 20.05.2010, Az. 4 U 225/09).

Wer eine rein private Fanseite etwa für einen Star oder einen Verein betreibt, muss kaum mit Abmahnungen rechnen. „Aber Vorsicht bei allen sogenannten Facebook-Fanseiten, hinter denen ein Gewerbe steckt“, warnt Marc Quandel, Rechtsanwalt bei Ecovis. „Fehlt hier ein Impressum, drohen empfindliche Abmahnungen.“ Bisher sind jedoch lediglich Facebook-Seiten betroffen. Quandel: „Doch die Impressumspflicht gilt genauso für Twitter, google+ oder YouTube.“

„Die Nutzung von sozialen Netzwerken bietet viele Vorteile, leider aber auch diverse Fallstricke“, konstatiert Melanie Neumann, Rechtsanwältin bei Ecovis. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich bei der Erstellung von Profilen umfangreich rechtlich beraten lassen. Dann kann man Abmahnungen oder ähnliches vermeiden.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 (30) 31000854
Telefax: +49 (30) 31000856
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Julia Hanke
+49 (89) 5898-266



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.