IHK Saarland rät: nicht zahlen, Widerspruch einlegen
Angebote, die durch ihre Aufmachung auf den ersten Blick wie ein Behördenschreiben wirken, sind die Masche der so genannten „GWE Gewerbeauskunftzentrale mbH“. Das Unternehmen bietet die Eintragung in eine Internetdatenbank an und verschickt dazu Formulare an Unternehmen und Gewerbetreibende. Wer nicht genau hinsieht, kann den Eindruck gewinnen, dass er nur seine Daten bestätigen und eventuell ergänzen muss – tatsächlich schließt er aber mit seiner Unterschrift erst einen teuren Vertrag ab. Laut IHK ist die GWE im Saarland derzeit sehr aktiv und versucht mit einer Flut von Inkassoschreiben, Mahnungen und anwaltlichen Zahlungsaufforderungen Gelder einzutreiben Nachdem die Methoden der GWE bereits im vergangenen Jahr durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft wurden, hat der DSW Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität nun in einem Urteil des LG Düsseldorf erstritten, dass GWE die angeblichen Forderungen nicht mehr anmahnen darf. Erste Amtsgerichte haben die GWE zudem zur Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verurteilt.
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Rechtsprechung rät die IHK allen betroffenen Unternehmen, fristgerecht Widerspruch einzulegen und auf die jüngsten Urteile zu verweisen (die Bestätigung der Urteile steht noch aus).
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