Europäischer Gerichtshof bekräftigt Entschädigung bei Flugverspätung

EuGH stärkt Fluggastrechte

Pressemeldung der Firma Max Adler - Online Marketing Agentur

Für die meisten Fluggäste ist eine Flugverspätung ein großes Ärgernis. Für Touristen bedeutet ein verspäteter Flug den Verlust wertvoller Urlaubszeit. Geschäftsreisende verpassen im schlimmsten Fall wichtige Termine, bei denen es um viel Geld geht. Der Europäische Gerichtshof hat nun erneut bestätigt, dass Fluggästen im Falle von Verspätungen von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung von 250, 400 bzw. 600 Euro pro Person zusteht (Verbundene Rechtssachen C-581/10 und C-629/10, Nelson v. Deutsche Lufthansa AG und TUI Travel plc ua. V. Civil Aviation Authority). Die Höhe der Entschädigung und Ausgleichszahlung ist davon abhängig ob es sich um einen Flug der Kurz-, Mittel- oder Langstrecke handelt. Die Entschädigung ist nach dem Urteil des EuGH sogar rückwirkend für bis zu drei Jahre zu zahlen.

Zwar gibt es für Fluggesellschaften die Möglichkeit der Entlastung nach dem Erwägungsgrund 14. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wie z.B. bei höherer Gewalt, unzumutbaren Wetterverhältnissen, wie Schneechaos oder bei Streiks. Die von Fluggesellschaften am häufigsten angeführten Gründe entlasten diese jedoch nach der Rechtsprechung nicht. So sind zum Beispiel ein technischer Defekt (Fahrwerksschäden, Schäden am Triebwerk, Schäden an der Enteisungsanlage, Defekte am Radar), das Überschreiten der Arbeitszeiten der Crew oder des Kapitäns, die Umlaufverspätung (sog. back log, d.h. die Flugverspätung eines vorhergehenden Fluges), ein Blitzschlag, Vogelschlag, schlechtes Wetter oder etwa die Vergabe eines späteren Slots und somit der nicht möglichen Landung durch ein Nachtflugverbot keine Gründe, die die Airlines von der Ausgleichszahlung entlasten. Die Fluggesellschaft bleibt mithin verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen.

Geklagt hatten Fluggäste von Lufthansa, TUI Travel, British Airways und Easyjet. Die Richter betonen, dass die Fluggastrechte für Gesamteuropa und zeitlich unbegrenzt gelten. Das bedeutet, dass Passagiere aller europäischen Fluggesellschaften bei erheblichen Verspätungen Ausgleichszahlungen innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen der einzelnen Mitgliedstaaten geltend machen können.

Die meisten Airlines verfolgen weiterhin die Hinhalte- und Verzögerungstaktik. Das bedeutet, dass Fluggäste mit Textbausteinschreiben hingehalten werden. Die Fluggesellschaften hoffen, dass die Fluggäste mit der Zeit zermürbt aufgeben und Abstand von der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche nehmen. Es zeigt sich, dass tatsächlich viele Fluggäste nach einigen erfolglosen Briefwechseln resigniert aufgeben. Auf Grund der nunmehr höchstrichterlich gestärkten Rechtsprechung zum Thema Entschädigung bei Flugverspätung durch den EuGH sollten Fluggäste ihre Ansprüche verfolgen und nicht nachgeben. Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät zum Thema Fluggastrechte bei Flugverspätung: ra-janbartholl.de



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