Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) vor kurzem durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, sind jetzt erneut im Saarland Schreiben des Unternehmens aufgetaucht. Die neuen Formulare enthalten nach Auskunft der IHK im Kern denselben Verstoß, der zuvor von der Justiz gerügt wurde. Mittlerweile werden zudem verschärfte Drohschreiben eines eingeschalteten Inkassobüros verschickt. Die IHK Saarland rät allen Unternehmen, die ausgesandten Formulare nicht zu unterschreiben. Werden Mahnbescheide angedroht oder zugesandt, sollte unbedingt fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.
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