Energiesteuer-Erstattungen für das produzierende Gewerbe

Merkblatt und "Energiesteuerrechner" auf IHK-Homepage

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der gezahlten Energiesteuern rückerstatten zu lassen. Darauf weist die IHK Saarland hin. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sehen die gesetzlichen Regelungen allgemein im produzierenden Gewerbe und im Besonderen bei bestimmten industriellen Prozessen und Verfahren sowie für BHKW-Betreiber Erstattungen der Stromsteuer und der Energiesteuer vor. Die Anträge auf Erstattung von Steuern, die im Jahr 2010 gezahlt wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2011 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.

Die IHK hält auf ihrer Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 1482 eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen „Energiesteuerberechnungsmodul“ sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit. Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de), dort stehen im Formularcenter auch die benötigten Antragsformulare zum Download bereit. Hilfestellung bei der Beantragung bietet das zuständige Hauptzollamt in Saarbrücken (Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-00).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.