Risiken für Finanzinstitute, Banken und Versicherer durch FATCA-Umsetzung

Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act sind Risiken verbunden

Pressemeldung der Firma Baluna AG

FATCA, die neue Regelung zur US-Quellensteuer, bedeutet einen hohen Aufwand an Umstellung und Kosten für Finanzinstitute (Banken, Versicherer, Investmentfonds). Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act sind zudem einige Risiken verbunden.

So droht die neue US-Quellensteuer-Regelung FATCA allen Foreign Financial Institutions (FFI), die keinen FATCA-Vertrag mit dem Internal Revenue Service (IRS) abgeschlossen und der Bundessteuerbehörde zudem nicht dargelegt haben, dass keine US-Accounts geführt werden, mit einem Steuerabzug von 30 Prozent. Unter welchen Umständen dieses gilt und für welches Institut, das sind Fragen, die dringend zu klären sind.

FATCA und die Haftungsrisiken

Die Banken sind derzeit insoweit instruiert, dass diese zumindest teilweise bereits daran arbeiten, die Vorbereitungen für FATCA-Anforderungen umsetzen. Versicherungsunternehmen dagegen müssen noch bis Ende 2011/Anfang 2012 warten, bis erste konkrete Informationen über die Umsetzungsanforderungen werden. Wie groß der Umfang der möglichen Haftungsrisiken sein wird, ist derzeit noch gar nicht abzusehen – gleichzeitig ist der Zeitrahmen für die Umsetzung extrem eng gesteckt (Stichtag: 1. Juli 2013).

FATCA-Pflichtenkatalog widersprechen zum Teil lokalen Gesetzen

Letzten Endes werden auf sämtliche betroffenen Institute die Melde- und Überwachungspflichten zukommen. Die Einführung eines „Withholding Agents“, der für Transaktionen mit US-Vermögenswerten bei kooperationsunwilligen Klienten die Quellensteuer an die IRS abführt, ist unablässig.

Problematisch ist zudem in einigen Fällen, wenn die Anforderungen von FATCA mit Landesgesetzen kollidieren. Ein Beispiel: FATCA fordert neben der Offenlegung von Konteninhabern auch diejenige wirtschaftlich Berechtigter, was wiederum im Gegensatz zu lokalem Privatrecht und Datenschutz stehen kann.

Professionelle Experten sind da eine Lösung, die Vorbereitung für das höchst umfangreiche Anforderungspaket erleichtern. So hat zum Beispiel Professor Dr. Thomas Dommermuth (Berater der Bundesregierung und Experte im Internationalen Steuerrecht) und seine Kanzlei Prof. Dommermuth & J. Weinmann in Zusammenarbeit mit der Baluna Information Technology Group eine gezielte und kostensparende Lösung zum Thema FATCA (von der Impact-Analyse bis zur IT-Umsetzung) entwickelt.

www.baluna.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Baluna AG
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 8299377-0
Telefax: +49 (69) 8299377-11
http://www.baluna.de

Ansprechpartner:
Stefan Mussel
Pressearbeit
+49 (6151) 825827

Baluna ist ein Premium-Consultingunternehmen der Informationstechnologie sowie strategischer Partner führender Banken, Versicherungen und Großunternehmen. Baluna führt Projekte in genau definierten Themenschwerpunkten von A bis Z in höchster Qualität durch. Unter anderem mit erfolgreichen Schlüsselprojekten hat sich Baluna auch bei internationalen Großbanken und Versicherungen einen sehr guten Namen gemacht. www.baluna.de


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.