Prometheus erneut für Arbeitnehmerüberlassung von IT-Experten qualifiziert

Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung zum zweiten Mal verlängert

Pressemeldung der Firma Prometheus GmbH

Die Prometheus GmbH, die seit mehr als 10 Jahren freiberufliche IT-Spezialisten projektbezogen an interessierte Unternehmen vermittelt, konnte sich vor kurzem nach eingehender Prüfung gemäß AÜG zum dritten Mal als Personal-Leasing-Spezialist für Fach- und Führungskräfte im IT-Bereich behaupten. Mit der zweiten Verlängerung der Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) profitieren sowohl freiberufliche IT-Experten als auch Unternehmenskunden weiterhin von der flexiblen Vermittlung von Fachkräften durch die Prometheus GmbH. Auch die Verlängerung eines seit 2005 bestehenden IT-Service-Vertrages mit einem großen Versicherungs¬unterneh¬men macht deutlich, dass Kunden des Recruiting- und Outsourcing-Spezialisten die flexiblen Services sowie die hohe Qualität und besondere Zuverlässigkeit bei der Erbringung der übernommenen Leistungen schätzen.

Zur Wahrung der Flexibilität und vor dem Hintergrund des erhöhten Kostendrucks nutzen immer mehr Unternehmen die Möglichkeiten, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bieten. Diesem Trend folgend vermittelt die Münchener Prometheus GmbH als Outsourcing-Partner führender IT-Hersteller, Systemhäuser und Distributoren seit über zehn Jahren Freiberufler, Zeitarbeitskräfte und eigene Mitarbeiter aus einem Kandidatenpool von über 10.000 Spezialisten mit unterschied-lichen Qualifikationen. Durch den flexiblen Einsatz von qualifiziertem und zertifiziertem Fachpersonal können Unternehmen aufwändige IT-Projekte ohne direkte arbeits-vertragliche Vereinbarungen aber unter Einhaltung aller steuer-, sozial¬versiche¬rungs- und arbeitsrechtlichen Vorschriften effizient durchführen. Eine besonders hohe Nachfrage besteht im Moment für Experten und Consultants mit Qualifikationen für Windows 7, Virtualisierung, Cloud Computing und IT-Security. Bewerbungen von interessierten Fachkräften werden gern entgegengenommen.

Das 1972 verabschiedete Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) ist streng reglementiert und verlangt die ständige Überprüfung von Verleihern oder Entleihern. Die Genehmigung wird nach Prüfung einer schriftlichen Bewerbung erteilt und ist gemäß §2 Absatz 3 auf ein Jahr befristet. Auf Antrag verlängert sich die Erlaubnis um ein weiteres Jahr und kann unbefristet erteilt werden, wenn der Verleiher drei Jahre lang erlaubt tätig war. Ab September 2011 hat sich Prometheus nun das dritte Jahr für die Vermittlung von Fachpersonal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungs¬verein-barun¬gen qualifiziert. Auf vielfachen Wunsch von Kunden und Freiberuflern bietet Prometheus seit 2009 den Service der Arbeitsnehmerüberlassung als zusätzliche Dienstleistung an.

Verlängert hat sich im Juli auch der Vertrag mit einem der größten Erstversicherer in Deutschland. Im Auftrag eines großen Systemhauses betreuen Mitarbeiter der Prometheus GmbH seit 2005 weit über 10.000 IT-Nutzer des Versicherungs-unternehmens in Deutschland und sichern an mehreren Standorten durch den langfristigen Einsatz von Technikern und die bedarfsgesteuerte Beauftragung von Freiberuflern den IT-Betrieb. Als „Dienstleister der Dienstleister“ legt Prometheus besonderen Wert darauf, dass Kunden nicht explizit benannt werden.

Bilder zum Download finden Sie auch auf der Homepage der Prometheus

http://www.prometheusgmbh.de/…



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Die Prometheus GmbH mit Sitz in München ist seit Gründung im Jahre 2001 einer der führenden „Dienstleister der Dienstleister“ für Systemhäuser, Hard- und Softwarehersteller, Distributoren und andere ICT-Dienstleister. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft der Softline AG unterstützt Kunden bei der Bewältigung aufwändiger IT-Projekte, beim Outsourcing von Support- und anderen IT-Dienstleistungen sowie bei der langfristigen Bereitstellung qualifizierter Teams von Freelancern und festangestellten Mitarbeitern − auch im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.prometheusgmbh.de.


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